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Der neue Rheinlandtarif ab 01. Juni 2026

Gemeinsam besser: Zwei Verbünde, ein Tarifgebiet.

Ab dem 1. Juni 2026 ersetzt der Rheinlandtarif die bisherigen Verbundtarife von AVV und VRS. Mit nur noch drei Preisstufen und einem einfachen Ticketsortiment wird die neue Tarifwelt übersichtlicher. Für so viel Durchblick wie noch nie.

 

 

Der neue Rheinlandtarif

Mit den Tickets des neuen Rheinlandtarifs sind Sie in den Gebieten des Aachener Verkehrsverbundes und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg so einfach wie noch nie unterwegs.

Ab dem 01. Juni 2026 wird es nur noch drei statt sieben Preisstufen geben und – zeitlich bis zum 31. Mai 2028 begrenzt – die Kurzstrecke.

  • in drei Preisstufen oder als Kurzstrecke erhältlich
     
  • gültig für eine Fahrt mit Umstieg in dem vorab genannten Zeitfenster
  • in drei Preisstufen erhältlich
  • gültig für 24 Stunden ab Entwertung (also unabhängig vom Tag oder Betriebstag)
     
  • erhältlich für eine Person oder für bis zu fünf Personen
  • 24hTicket Fahrrad ersetzt bisherige Einzeltickets für Fahrräder
  • Pauschalpreis von 4,50 Euro für beliebig viele Mitnahmen eines Fahrrads in 24 Stunden
  • in drei Preisstufen erhältlich (1a = 90 Euro, 1b = 100 Euro, 2 = 150 Euro, 3 = 300 Euro)
  • im Einzelkauf oder als Abo erhältlich
  • Mitnahmeregelung: Eine Person und bis zu drei Kinder ab 19 Uhr werktags; samstags, sonn- und feiertags ganztägig
  • Neu! Es ist immer übertragbar und es gilt immer die Mitnahmeregelung und die Preise unterscheiden sich nicht (egal ob im Einzelkauf oder als Abo)
  • ausschließlich gültig pro Kalendermonat
  • gültig ab 01.08.2026
     
  • Das neue Schülerticket gilt im gesamten Gebiet des Rheinlandtarifs (= Rheinlandnetz).
     
  • Der Selbstzahlerpreis ist unterteilt in zwei Kategorien (SK 1 und SK 2).
  • Die Bestandsverträge zu den Jobtickets laufen bei AVV und VRS noch bis zum 31.12.2026 weiter.
  • Sie gelten bis dahin im Rheinlandnetz (also dem Gebiet des Rheinlandtarifs).
  • Ein neues Jobticket-Modell kommt zum 01.01.2027.
  • MobilPass-Tickets gibt es als Einzelticket und als Monatsticket (im Einzelkauf oder als Abo) in den Preisstufen 1 – 3.
     
  • In der Preisstufe 3 gilt das Ticket verbundweit im VRS (nicht im gesamten Rheinlandnetz!).
     
  • Mitnahmeregelung: Eine Person und bis zu drei Kinder ab 19 Uhr werktags; samstags, sonn- und feiertags ganztägig. (Voraussetzung hierfür: Die erwachsene Person muss MobilPass-berechtigt sein.)
     
  • ausschließlich gültig pro Kalendermonat

Mit dem Start des Rheinlandtarifs am 01. Juni 2026 wird es folgende VRS-Tickets nicht mehr geben:

  • 4erTicket, 4erTicket MobilPass
  • WochenTicket
  • Formel9Ticket
  • Aktiv60Ticket
  • StarterTicket
  • AzubiTicket
  • MonatsTicket für Azubis
  • VRS-AnschlussTicket
  • Das Fahrradticket gilt es nur noch als 24 Stunden gültiges Ticket (24hTicket Fahrrad).
  • Kurzstrecke: Einstieg plus vier Haltestellen (lokale Abweichungen möglich). Im VRS > 20 Minuten ab Entwertung gültig. Im AVV > linienbezogene Kurzstrecke 10 Minuten; Kurzstreckenzone: 40 Minuten.
     
  • Preisstufe 1a/1b: 1a = alle Städte/Gemeinden (außer Aachen, Köln und Bonn)  /  1b = Aachen, Köln und Bonn > 90 Minuten ab Entwertung gültig.
     
  • Preisstufe 2:  gilt ab Startkommune über Nachbarkommune in angrenzende Kommune (ersetzt die vorherigen Preisstufen 2 und 3) > 180 Minuten ab Entwertung gültig.
     
  • Preisstufe 3:  gültig im kompletten Rheinlandnetz (ersetzt die vorherigen Preisstufen 4 bis 7)  > 360 Minuten ab Entwertung gültig.
  • Die Gültigkeiten des Deutschlandtickets bleiben bestehen.
  • Kinder unter 6 Jahren und Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, werden unentgeltlich befördert. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren fahren zum günstigen Kindertarif.
  • Die Regelungen zur Fahrradmitnahme bleiben unverändert.
  • Hunde werden angeleint unentgeltlich befördert.
  • Polizeivollzugsbeamte in Uniform des Landes NRW werden unentgeltlich befördert.
  • Die Regelungen zur Beförderung schwerbehinderter Menschen bleiben bestehen. ​​
  • Die Citytarife bleiben bestehen (Ausnahme: Düren).
  • Die Kündigungsmodalitäten für Abos bleiben bestehen.
  • AVV und VRS bleiben als Verbünde weiterhin bestehen.
  • Der neue Rheinlandtarif gilt ab 1. Juni 2026.
     
  • Ab dem 18. Mai 2026 werden nicht entwertete Tickets des Rheinlandtarifs in den Servicebüros der Verkehrsunternehmen zum Verkauf angeboten.
     
  • Eine Aktualisierung in den Apps wird zeitnah vor dem Start des Rheinlandtarifs erfolgen​.​
     
  • Für alle, die nach dem Start des Rheinlandtarifs noch nicht entwertete Tickets des AVV‑ oder VRS‑Tarifs haben, gibt es eine Übergangsregelung: Nicht entwertete Tickets des AVV‑ und des VRS‑Tarifs können bis zu drei Jahre nach Start des Rheinlandtarifs (bis zum 31. Mai 2029) bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen umgetauscht werden.
     
  • Weiterhin werden bis zum 31. August 2026 Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs als Fahrausweis akzeptiert, wenn sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts gültig sind. Hier gilt es zu beachten, dass bei den Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs die Preisstufensystematik und Geltungslogik des jeweiligen AVV-Tarifs bzw. VRS-Tarifs weiter Anwendung findet und ausdrücklich nicht die Preisstufensystematik des Rheinlandtarifs.

Dreifach einfach: Deutschlandticket, eezy.nrw und der neue Rheinlandtarif.

Mit den drei Tarifangeboten Deutschlandticket, eezy.nrw und Rheinlandtarif gibt es für jeden ein passendes Angebot.

Deutschlandticket

Die Flatrate für ganz Deutschland.

  • Die Regelungen zum Deutschlandticket bleiben unverändert.
  • deutschlandweit im Nah- und Regionalverkehr (2. Klasse) gültig
  • 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr
  • Preis: 63,00 Euro/Monat
  • Abo mit unbegrenzter Laufzeit und monatlicher Kündigungsoption
  • viele Upgrade-Möglichkeiten und regionale Vorteile
  • weitere Varianten (DT Job, DT Schule etc.) verfügbar
  • auf Chipkarte oder als QR-Code aufs Smartphone erhältlich

Der Tarif für alle, die regelmäßig mit Bus und Bahn unterwegs sind!

eezy.nrw

Die Alternative ohne Preisstufen.

  • einchecken, auschecken – Luftlinie zahlen
  • grenzenlos in NRW. Mit Bestpreis-Garantie
  • Check-in / Check-out per Swipe
  • Aus eezy.nrw im AVV und eezy.nrw im VRS wird eezy.nrw im Rheinland
  • Grundpreis: 1,66 Euro plus Arbeitspreis 0,27 Euro/km
  • Preisdeckel pro Fahrt: Nie teurer als ein Einzelticket (2. Klasse) in der entsprechenden Preisstufe
  • 24h-Preisdeckel: Nie teurer als 27,80 Euro
  • Preisdeckel pro Kalendermonat: Nie teurer als das Deutschlandticket (63 Euro)

Der Tarif für Gelegenheitsfahrer, die einfach und günstig digital unterwegs sein wollen.

Rheinlandtarif

Der neue Gemeinschaftstarif von AVV und VRS.

  • ersetzt zum 1. Juni 2026 den AVV-Tarif und den VRS-Tarif (Schülertickets zum 01.08.2026).
  • Der Tarif ist deutlich vereinfacht.
  • weniger unterschiedliche Tickets
  • nur noch drei Preisstufen
  • befristet auf zwei Jahre ergänzend dazu: Die Kurzstrecke

Der Tarif für alle, die selten Bus und Bahn fahren UND NICHT eezy.nrw nutzen wollen!

FAQ - Häufige Fragen und Antworten

Der neue Rheinlandtarif gilt grundsätzlich ab 01. Juni 2026 und löst damit den bisherigen AVV-Tarif und den bisherigen VRS-Tarif ab.

Die Schülertickets werden zum 01. August 2026 angepasst, die Jobtickets zum 01.01.2027.

Für Kund*innen ist die neue Tarifwelt übersichtlicher, intuitiver verstehbar und von Oberberg bis Aachen gültig.

Seltenfahrer*innen profitieren von der Einfachheit des Angebotes. Nur drei Preisstufen plus Kurzstrecke, übersichtliches Ticketangebot, klare Gültigkeiten.

Zudem unterstützt das Tarifsystem mit seinen drei Säulen Deutschlandticket, eezy.nrw und Rheinlandtarif vor allem auch regelmäßige Nutzer*innen:

  • Mit dem Deutschlandticket kann man beliebig viele Fahrten im Monat unternehmen, sogar deutschlandweit.
  • Bei eezy.nrw wird die Fahrtstrecke transparent abgerechnet, und es wird dank der preislichen Deckelung nie teurer als ein Einzelticket bzw. bei häufiger Nutzung pro Kalendermonat nie teurer als der Preis für das Deutschlandticket in Höhe von zur Zeit 63 Euro/Monat. Oder es greift der der 24h-Preisdeckel in Höhe von 27,80 Euro.  

Im neuen Rheinlandtarif gibt es die Preisstufen 1, 2 und 3 sowie – zeitlich bis zum 31. Mai 2028 begrenzt – die Kurzstrecke.

Dabei gilt:

  • Im VRS bleibt die Kurzstrecke unverändert: Einstieg plus vier Haltestellen.
  • Im AVV bleibt die linienbezogene Kurzstrecke (für Stadt Aachen und StädteRegion Aachen) bestehen, ebenso die Kurzstreckenzonen (Kreis Düren und Heinsberg).
  • Preisstufe 1 gilt für Fahrten innerhalb einer Stadt bzw. Gemeinde. Dabei gilt für die Städte Aachen, Bonn und Köln wegen des deutlich umfangreicheren ÖPNV-Angebotes die Preisstufenvariante 1b, für alle anderen Städte/Gemeinden in AVV und VRS die Preisstufenvariante 1a.
  • Preisstufe 2 gilt für Fahrten über die Startkommune und dessen Nachbarkommune hinaus in eine daran angrenzende Kommune (in der Regel gemäß der vorherigen Preisstufe 2 und 3 des alten AVV- und des alten VRS-Tarifs).
  • Preisstufe 3 gilt für das gesamte Tarifgebiet (ehemalige AVV- und VRS-Gebiete, jetzt: Rheinlandnetz).

Hier ändert sich nichts. Tickets des Rheinlandtarifs können online, am Automaten, in Vorverkaufsstellen, Kundencentern oder beim Fahrpersonal erworben werden.

Nein. Die Tickets des Rheinlandtarifs gehen ab dem 18. Mai 2026 in den Kundencentern der Verkehrsunternehmen in den Verkauf, damit alle Gelegenheit haben, sich vorab mit dem neuen Rheinlandtarif vertraut zu machen.

Ab dem 01.06.2026 wird der Rheinlandtarif in den Bussen und an den Automaten sowie im Handy- und Onlineticket erhältlich sein.

Nein. Der Verkauf der Tickets des AVV-Tarifs und des VRS-Tarifs endet am 31. Mai 2026.

Ab dem 01. Juni 2026 löst in den Verbundgebieten des AVV und des VRS der Rheinlandtarif den bisherigen AVV‑ bzw. VRS‑Tarif ab. 

Für alle Kund*innen, die nach dem Start des Rheinlandtarifs noch nicht entwertete Tickets des AVV‑ oder VRS‑Tarifs haben, gibt es eine einfache und kundenfreundliche Übergangsregelung: Nicht entwertete Tickets des AVV‑ und des VRS‑Tarifs können bis zu drei Jahre nach Start des Rheinlandtarifs (bis zum 31. Mai 2029) bei dem ausgebenden Verkehrsunternehmen (Kundenvertragspartner) umgetauscht werden – entweder wird der gezahlte Betrag komplett erstattet oder gegen Zahlung (oder Erstattung) des Differenzbetrags in ein Ticket des Rheinlandtarifs umgetauscht. Bei Mehrfahrtenkarten gilt dies anteilig für nicht entwertete Fahrten.

Weiterhin werden bis zum 31. August 2026 Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs als Fahrausweis akzeptiert, wenn sie zum Zeitpunkt des Fahrtantritts gültig sind. Hier gilt es zu beachten, dass bei den Tickets des AVV- bzw. VRS-Tarifs die Preisstufensystematik und Geltungslogik des jeweiligen AVV-Tarifs bzw. VRS-Tarifs weiter Anwendung findet und ausdrücklich nicht die Preisstufensystematik des Rheinlandtarifs.

Die bestehenden Übergangstarife von AVV und VRS in angrenzende Nachbargebiete wurden in den Rheinlandtarif integriert und finden auch im neuen Tarif Anwendung. 

Aber auch hier empfiehlt sich bei Fahrten innerhalb von NRW die Nutzung von eezy.nrw, das mit seiner landesweit gültigen Preisdeckel-Logik das attraktivste Angebot für Gelegenheitsfahrer*innen darstellt.

Das Deutschlandticket. Für Vielfahrer*innen das günstigste und vor allem einfachste Ticket.

Nichts. Alle Nutzer*innen des Deutschlandtickets sind von der Tarifreform nicht betroffen.

Nein. Wenn Sie ein Deutschlandticket haben, brauchen Sie nichts weiter tun. 

Wenn Sie ein anderes VRS-Abo/AVV-Abo haben, wird sich Ihr Verkehrsunternehmen bei Ihnen melden und Ihnen ein entsprechendes Angebot für ein neues Abo machen. Sollte sich Ihr Verkehrsunternehmen nicht bis Ende April / Anfang Mai bei Ihnen gemeldet haben, fragen Sie zur Sicherheit noch einmal nach.

Ja. Die Möglichkeit wird weiterhin in Form eines Zusatztickets für eine einfache Fahrt bestehen.

Die Preise eines Zusatztickets 1. Klasse: 

Preisstufe 1a (Stadt/Gemeinde): 2,00 Euro

Preisstufe 1b (Aachen, Bonn, Köln): 2,00 Euro

Preisstufe 2 (Städte/Gemeinden in der Umgebung): 3,00 Euro

Preisstufe 3 (gesamtes AVV-/VRS-Netz): 7,00 Euro

Beim Rheinlandtarif werden nur Zusatztickets 1. Klasse als Einzeltickets angeboten. Es besteht aber die Möglichkeit, ein NRW-Upgrade Monat (Abo) als Ergänzung zu einer Zeitkarte des Rheinlandtarifs oder dem Deutschlandticket zum monatlichen Bezugspreis von aktuell 84,60 Euro zu kaufen.

Ja. Das neue Fahrradticket im Rheinlandtarif heißt “24hTicket Fahrrad” und gilt pauschal für 24 Stunden im gesamten Tarifraum des Rheinlandnetzes. In diesem Zeitraum kann es für beliebig viele Fahrradmitnahmen genutzt werden. Es kostet pauschal 4,50 Euro. 

Alternativ kann auch ein Fahrradticket über eezy.nrw gebucht werden zum Preis von 3,00 Euro/Fahrt.

Ja, zum 01.08.2026 geht das neue Schülerticket Rheinlandtarif an den Start. 

Dieses gilt ausschließlich im Rheinlandnetz (ehemaliges AVV- und VRS-Netz). 

Ja. Es wird neben dem Deutschlandticket sozial auch weiterhin regionale Sozialticket-Angebote geben. 

Die Besonderheit ist: Die jeweiligen Sozialtickets werden weiterhin entweder innerhalb des VRS-Verbundgebiets oder innerhalb des AVV-Verbundgebiets gelten.