1. Geltungsbereich
(1) Die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) betreibt das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ für einen bedarfsabhängigen Verkehr mit Kraftfahrzeugen insbesondere im ländlichen Raum des Rhein-Sieg-Kreises, bei dem Kleinbusse und Taxen im Shuttleservice eingesetzt werden. Das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ ist verkehrlich in die weiteren Mobilitätsdienstleistungen der Verkehrsverbund Rhein-Sieg-GmbH (VRS) und der RSVG eingebunden. Tariflich findet der Gemeinschaftstarif des VRS auf das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ Anwendung.
(2) Diese Nutzungsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsbeziehungen der Nutzer und Fahrgäste im Zusammenhang mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG, und zwar ausdrücklich
(3) Der VRS-Gemeinschaftstarif steht in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung unter der Internetadresse des VRS https://www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Er ist zudem jeweils auf der Internetseite der RSVG in der Rubrik „Infos & Downloads“ https://www.rsvg.de/infos-downloads verlinkt.
Ergänzend gelten für die Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW. Diese stehen im Internetangebot des VRS unter der Rubrik Service (Infos & Events) https://www.vrs.de/service/vrs-kundendialog zur Verfügung.
(4) Nutzungsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den hiermit vorliegenden Nutzungsbedingungen (AGB) entgegenstehen, von diesen abweichen oder diese ergänzen, werden nicht Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer von diesen Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen positive Kenntnis hatte. Etwas anderes gilt, wenn der Geltung solcher entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Nutzungsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
2. Vertragspartner
(1) Vertragspartner der Kunden und Nutzer des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ ist die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH, Steinstraße 31, 53844 Troisdorf (RSVG).
(2) Zur Durchführung ihres on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ kooperiert die RSVG mit Dienstleistern:
Ziffer 2. Absatz (1) dieser Nutzungsbedingungen (AGB) bleibt von diesen Kooperationen unberührt.
3. Vertragsgegenstand
(1) Das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ ist ein Mobilitätsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH in organisatorisch-technischer Kooperation mit der RVK. Das Angebot ermöglicht es Kunden und Nutzern, über die „Rhesi“-App Fahrtwünsche einzugeben und Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Die Fahrten finden in Kleinbussen sowie Taxi-Fahrzeugen statt und beginnen und enden – nach Maßgabe von Ziffer 7 Absatz 4 dieser Nutzungsbedingungen (AGB) – stets an ortsgebundenen „virtuellen“ Haltestellen, an (Bus-) Haltestellen oder am Fahrziel. Voraussetzung der Buchung über die „Rhesi“-App ist die Registrierung der Nutzer / Fahrgäste gemäß Ziffer 12. dieser Nutzungsbedingungen (AGB).
(2) Nutzer und Kunden haben keinen Rechtsanspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der „Rhesi“-App. Die RSVG und die RVK als ihr Kooperationspartner für die Rhesi-App sind streben an, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.
(3) RSVG und RVK behalten sich vor, die „Rhesi“-App jederzeit vorübergehend oder endgültig einzustellen oder deren Funktionen einzuschränken, beispielsweise aus technischen Gründen oder aus Wartungsgründen oder zur Einbeziehung des Angebots in zum fraglichen Zeitpunkt bereits bestehende Apps. Zu diesem Zeitpunkt aus dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.
(4) Die „Rhesi“-App ermöglicht den Nutzern und Kunden den Kauf einer Fahrtberechtigung mittels Smartphone. Leistungen des on-Demand-Verkehrsangebots „Rhesi“ können über die Rhesi-App bestellt werden. Die „Rhesi“-App wird für die Betriebssysteme iOS und Android angeboten und kann im Apple Store bzw. im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die RSVG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Fahrgast durch das Herunterladen, Installieren und Konfigurieren der „Rhesi“-App an seinem mobilen Endgerät entstehen.
(5) Über die „Rhesi“-App wird auf das VRS-Handyticketangebot zugegriffen, es sind aber auch Papierfahrscheine gültig; es gilt der VRS-Gemeinschaftstarif.
Verfügt der Kunde / Nutzer / Fahrgast über ein gültiges VRS-Ticket, welches das Bediengebiet von „Rhesi“ tariflich abdeckt, so ist kein zusätzlicher Erwerb eines Tickets erforderlich. Weitere Informationen stellt die RSVG den Nutzern und Kunden in ihrem Internetangebot unter der Rubrik
insbesondere in den FAQ bereit.
4. Zustandekommen des Vertrages / Widerruf
(1) Mit der Bestellung einer Beförderungsleistung im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Angebotsabgabe erfolgt durch das Absenden der Bestellung der Fahrtberechtigung über die „Rhesi“-App.
Ein Vertrag zwischen der RSVG und dem Kunden / Nutzer / Fahrgast kommt dadurch zustande, dass die RSVG das Vertragsangebot des Kunden / Nutzers / Fahrgasts nach Eingabe der geforderten Kundendaten über die „Rhesi“-App bzw. nach der vollständigen Registrierung des Kunden / Nutzers annimmt. Dies erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung bzw. der Fahrtberechtigung über die Rhesi-App bzw. per E-Mail. Die RSVG behält sich vor, im Einzelfall das Vertragsangebot des Kunden / Nutzers / Fahrgasts abzulehnen.
(2) Die Einrichtung eines „Rhesi“-Nutzer- / Kundenkontos ist erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.
Davon unbeschadet ist eine Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ einschließlich Buchung von Beförderungsleistungen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn der beschränkt geschäftsfähigen Person die Nutzung der „Rhesi“-App zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten ermöglicht wird.
(3) Widerrufsrecht und Geltendmachung
Die Vertragserklärung „Registrierung für das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi““ kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zumindest in Textform (§ 126b BGB) – z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder jederzeit durch Löschung des Kundenkontos in der „Rhesi“-App widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei ausschließlich auf die Vertragserklärung „Registrierung zum on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi““. Die Widerrufsfrist beginnt mit Eingang dieser Erklärung in zumindest in Textform bei der RSVG, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246c in Verbindung mit Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie der Verpflichtung gemäß § 312d Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Steinstraße 31
53844 Troisdorf
E-Mail: rhesi(at)rsvg.de
Fax: 0 22 41 / 4 99 - 222
(4) Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bis dahin beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss ggf. Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese 30-Tage-Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung bzw. deren Eingang bei der RSVG.
(5) Besonderer Hinweis
Bei einer Dienstleistung und bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Empfängers / Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
5. Bediengebiete und Betriebszeiten
(1) Das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ wird nicht im ganzen Bedienungsgebiet der RSVG, sondern in begrenzten Bereichen deren Bedienungsgebiets innerhalb festgelegter Betriebszeiten zur Verfügung gestellt.
Das jeweils aktuelle Bediengebiet des on-Demand-Verkehrsangebots „Rhesi“ ist in der „Rhesi“-App eingepflegt und kann auf diese Weise von den Kunden / Nutzern / Fahrgästen eingesehen werden. Es kann zudem im Internetangebot der RSVG unter der Rubrik https.//www.rsvg.de/rhesi-2 eingesehen werden.
Buchungen über die „Rhesi“-App sind nur für Fahrten innerhalb des jeweils aktuellen Bediengebietes des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ möglich.
6. Anspruch auf Beförderung
Ergänzend zu Punkt (3), Unterpunkt (3.1) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW gelten für die Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ die folgenden Regelungen:
(1) Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn und soweit das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG über freie Sitzplätze verfügt und diese mit den festgelegten Buchungsmöglichkeiten gebucht und dabei die Anzahl der Fahrgäste sowie eine bestimmte Fahrt (mit Startort, Zielort und Fahrzeit) vom Buchungssystem bestätigt wurden.
(2) Zur gebuchten Fahrt besteht aufgrund der mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ verbundenen Bündelung von Fahrtwünschen mehrerer Nutzer / Fahrgäste weder ein Anspruch auf Beförderung auf einem bestimmten Fahrtweg noch zur Durchführung innerhalb der anlässlich der Buchung prognostizierten Fahrzeit.
(3) Für Tiere und Sachen besteht ein Anspruch auf Mitnahme
nur insoweit, als die vorgenannten Regelungen der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW durch diese Ziffer 6. sowie die nachfolgenden Ziffern 7. und 8. dieser Nutzungsbedingungen (AGB) für das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH nicht geändert oder eingeschränkt werden.
(4) Eine Mitnahme / Beförderung von Haustieren ist in den zur Erbringung von Beförderungsleistungen im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ eingesetzten Fahrzeugen leider nicht möglich.
In Ausnahme hierzu dürfen Assistenztiere mitgenommen / befördert werden. Assistenztiere sind Tiere, die für Aufgaben zur Unterstützung behinderter Menschen speziell geschult wurden, wie z.B. Blindenführhunde.
Gepäckstücke werden unentgeltlich mitgenommen / befördert. Es gilt eine Begrenzung von maximal 1 Gepäckstück (Gesamtgröße 158 cm, Gewicht maximal 20 kg) und 1 Handgepäckstück (maximale Größe: 55cm x 40cm x 20cm, Gewicht maximal 8kg) pro Person
Ein Anspruch auf die Mitnahme von Tieren und Gepäckstücken besteht nicht. Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob Tiere und Gepäckstücke zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle im Fahrzeug sie ggf. unterzubringen sind.
(5) Die Beförderung von Kindern bis einschließlich 10 Jahre erfolgt ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen. Kinder dürfen ab Vollendung des 10. Lebensjahres das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ auch ohne Begleitung durch einen Erwachsenen nutzen; in diesem Falle geht die RSVG davon aus, dass mit der Buchung der Beförderungsleistung über die „Rhesi“-App – bzw. der Zurverfügungstellung der App zur Nutzung an ein Kind oder einen Jugendlichen – die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Nutzung der „Rhesi“-Dienstleistung vorliegt.
Die Beförderung von Kindern bis zur Vollendung ihres 12 Lebensjahres oder zum Erreichen einer Mindestgröße von 1,50m erfolgt zudem ausschließlich mit einem zur Beförderung zugelassenen und geeigneten Kindersitz oder mit Rückhaltevorrichtungen für Kinder gemäß § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO).
(6) Diejenigen Regelungen des VRS-Gemeinschaftstarifes für Abonnements und JobTickets, nach denen
besteht, gelten bei der Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ nicht. Stattdessen gelangen insoweit jeweils die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen (AGB) zur Anwendung.
(7) Bedingt durch die Bauart der eingesetzten Fahrzeuge und aus Platzgründen können im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ leider keine motorbetriebenen Rollstühle und keine nicht faltbaren Rollstühle mitgenommen und befördert werden.
Die Mitnahme / Beförderung von Klapprädern sowie E-Scootern (Tretrollern mit Elektroantrieb und Klappmechanismus) ist im Rahmen der verfügbaren Transportkapazitäten nach Anmeldung über die App möglich.
Eine Mitnahme / Beförderung von faltbaren Rollstühlen, Klapprädern und E-Scootern (Tretrollern mit Elektroantrieb und Klappmechanismus) ist durch den Kunden / Nutzer / Fahrgast bereits bei der Buchung bzw. bei der Registrierung angeben. Das System sperrt die Fahrt nach Erreichen der maximalen entsprechenden Beförderungskapazität automatisch für weitere Fahrgäste mit faltbaren Rollstühlen.
Auf Wunsch unterstützt das Fahrpersonal Fahrgäste mit faltbaren Rollstühlen beim Ein- und Aussteigen. Die faltbaren Rollstühle dürfen nur vom Fahrpersonal im Fahrzeug verstaut werden.
(8) Weitere Informationen stellt die RSVG den Nutzern und Kunden in ihrem Internetangebot unter der Rubrik
insbesondere in den FAQ bereit.
7. Anspruch auf Beförderung
(1) Ausdrücklich in Abweichung von Punkt (9), Unterpunkte (9.4) und (9.5) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW richtet sich im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ die Mitnahme von Fahrrädern und E-Scootern nach den Regelungen von Ziffer 6. Absatz 7 dieser Nutzungsbedingungen (AGB).
(2) Ergänzend zu Punkt (3) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW dürfen die Fahrgäste die im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ eingesetzten Fahrzeuge nur an den vom Buchungssystem bestätigten ortsgebundenen virtuellen Haltestellen oder (Bus-)Haltestellen betreten oder verlassen.
(3) Die Buchung und Beförderung ist nur zu den für das on-Demand-Verkehrsangebot "Rhesi" der RSVG vorgesehenen Betriebszeiten möglich.
(4) Fahrgästen, der in ein Fahrzeug an einer virtuellen Haltestelle (Einstiegs- oder Ausstiegsort) einsteigt oder dort aus diesem aussteigt, obliegen dabei gesteigerte Sorgfalts- und Eigensicherungspflichten.
Virtuelle Haltestellen können sich von regulären (Bus-)Haltestellen – neben des Zugewinns an Mobilität für die Nutzer / Fahrgäste – dadurch unterscheiden, dass sie nicht über eine vergleichbare feste bauliche Ausgestaltung und Ausstattung (z.B. Vorkehrungen zur Gewährleistung von mehr Verkehrssicherheit für die Fahrgäste, Wartehäuschen und dergleichen) verfügen, wie diese an einer regulären (Bus-)Haltestelle vorzufinden sind.
(5) Die RSVG behält sich vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 EUR zu berechnen, falls ein Fahrgast der Fahrzeug-Innenraum oder das Äußere des Fahrzeugs über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verunreinigt. Dem Fahrgast bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung am Fahrzeug und der Fahrzeugeinrichtung nicht in dieser Höhe entstanden bzw. wesentlich geringer als die Reinigungspauschale ist.
Das Recht der RSVG zur Geltendmachung eines die Reinigungspauschale übersteigenden Schadens bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
Diese Regelung gilt zwischen RSVG und dem Kunden / Nutzer / Fahrgast im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ unbeschadet davon, ob sich die RSVG die Beförderungsdienstleistungen selbst erbringt oder zu diesem Zwecke Subauftragnehmer bzw. deren Fahrzeuge einsetzt.
8. Einnehmen der Plätze
(1) Abweichend zu Punkt (3), Unterpunkt (3.2), Absatz 3 der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW erfolgt die Beförderung von Fahrgästen im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ ausschließlich im Sitzen auf einem im Fahrgastraum zur Verfügung stehenden Sitzplatz des Fahrzeugs. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz des Fahrzeugs.
(2) Die im Fahrzeug vorhandenen Sicherheitsgurte müssen während der gesamten Fahrt gemäß § 21a StVO angelegt sein.
9. Beförderungsentgelte, Tickets und deren Verkauf
(1) Beim Einsteigen muss der Fahrgast, gemäß Punkt 7, Unterpunkt 7.1, Absatz 2 Satz 1 der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW ein für die gesamte Fahrt gültiges Ticket (Fahrausweis) haben und dem Fahrpersonal vorzeigen.
(2) Tickets zur Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG können über beliebige Verkaufswege erfolgen z.B. über den Handyticketshop des VRS.
Das Lösen eines Tickets im Fahrzeug ist im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ nicht möglich.
10. Ausschluss der Regelungen des VRS-Gemeinschaftstarifes
(1) Im Rahmen der Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG sind Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie, § 11 des VRS-Gemeinschaftstarifes, ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Darüber hinaus sind auch Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie sowie Ansprüche aus den Fahrgastrechten gemäß § 12 des VRS-Gemeinschaftstarifes, die darauf gestützt werden, dass sich bei einer Beförderungsleistung im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG eine Verspätung ergibt und daher eine anschließende Nutzung von Anschlussverbindungen von RSVG oder anderer VRS-Verbundverkehrsunternehmen nicht oder nur mit Verspätung erreicht werden kann, ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Registrierung
(1) Die Eröffnung eines Kundenkontos über die „Rhesi“-App der RSVG setzt voraus, dass der Kunde / Nutzer / Fahrgast die App im Apple Store oder im Google Play Store herunterlädt und sich in der App registriert.
(2) Zur Registrierung ist die Hinterlegung der folgenden personenbezogenen Daten erforderlich:
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen gemäß Ziffer 19. dieser Nutzungsbedingungen (AGB).
(3) Durch den Abschluss der Registrierung erkennt der Kunde / Nutzer / Fahrgast die hiermit vorliegenden Nutzungsbedingungen (AGB) , die Regelungen der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW, des VRS-Gemeinschaftstarifs und des Datenschutzhinweises gemäß Ziffer 19. dieser Nutzungsbedingungen (AGB) ausdrücklich an. Optional kann der Kunde / Nutzer / Fahrgast auswählen, ob er Benachrichtigungen zu Sonderangeboten, Rabatten und Kunden- / Nutzer- / Fahrgastbefragungen zum on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG erhalten möchte.
(4) Der Fahrgast hat für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und / oder der von der RSVG angebotenen Beförderungs- und Serviceleistungen erforderlich sind, zu sorgen.
(5) Der Fahrgast ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und von vertragsrelevanten Daten unverzüglich über die „Rhesi“-App zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Überleitung seines Telefonvertrages an einen Dritten und auf seine E-Mail-Adresse.
(6) Kommt der Kunde / Nutzer / Fahrgast seinen Informationsverpflichtungen nicht nach, so ist die RSVG berechtigt, dem Kunden / Nutzer / Fahrgast den ihr dadurch entstehenden Schaden in Rechnung zu stellen. Die RSVG ist weiterhin berechtigt, den Fahrgast von der Nutzung / Inanspruchnahme des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ auszuschließen.
(7) Im Rahmen des Registrierungsvorgangs erhält der Nutzer nach Eingabe der Mobiltelefonnummer einen Identifikations-Code. Die Eingabe dieses Codes ist zur Aktivierung der App erforderlich.
(8) Das Sicherstellen der technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und vollständige Installation der „Rhesi“-App sowie für die Buchung von on-Demand-Verkehrsleistungen mithilfe der App, für den Empfang von Tickets (Fahrausweisen) und für den Nachweis des Besitzes von Tickets obliegt dem Fahrgast. Dies schließt das Sicherstellen der Betriebsbereitschaft (einschließlich eines hinreichenden Ladezustandes) des Mobiltelefons während der Fahrt mit ein.
12. Bestellung und Benutzung der Beförderungsleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes
(1) Die Bestellung von Beförderungsdienstleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ erfolgt mit der „Rhesi“-App über das Kundenkonto des Kunden / Nutzers / Fahrgastes.
(2) Mit der „Rhesi“-App kann der Kunde / Nutzer / Fahrgast Beförderungsleistungen (Fahrten) des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG abfragen und seine Mitfahrt buchen. Der gewünschte Abhol- und Zielort (entweder vorhandene (Bus-) Haltestellen oder virtuelle Haltestellen) sind in der Buchungsmaske einzugeben.
(3) Die Buchungsbestätigung erfolgt unmittelbar über die „Rhesi“-App und per E-Mail.
Bei der Buchungsbestätigung wird dem Kunden / Nutzer / Fahrgast zum Zwecke der besseren Orientierung das Kennzeichen des Fahrzeuges angezeigt, mit dem die Beförderungsleistung erfolgt. Weiter erhält der Kunde / Nutzer / Fahrgast mit der Buchungsbestätigung Informationen wie Angaben der Abfahrtszeit und der Starthaltestelle.
(4) Dem Fahrer werden nach Buchung folgende zur Erbringung der Beförderungsleistung erforderlichen Informationen zum Fahrgast und zu der Fahrt übermittelt:
(5) Nimmt ein Kunde / Nutzer eine Buchung für sich und weitere Personen vor, so ist die Anzahl der zu befördernden Personen aus tariflichen wie auch organisatorischen Gründen (Platzkapazität im Fahrzeug) zwingend anzugeben. In dem Fall, dass die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei der Abholung überschritten wird, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.
(6) Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ und die entsprechende Buchungsbestätigung kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag (im Folgenden: „Vertrag“) zwischen der RSVG und dem Nutzer / Kunden / Fahrgast zustande.
(7) Die Buchung ist vom Kunden / Nutzer auf andere Personen übertragbar. Minderjährige können sich die Beförderung im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ somit auch durch eine andere Person buchen lassen.
Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Fahrgastes ist gemäß Ziffer 7. Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen (AGB) nicht möglich.
(8) Die angegebene Abholzeit und die Fahrzeit sind Schätzungen bzw. Hochrechnungen auf Grundlage der jeweils aktuellen Verkehrslage innerhalb des jeweiligen Bediengebietes. Sie bilden die Situation zum Zeitpunkt der Buchung ab und können daher von den tatsächlichen Zeiten abweichen.
(9) Storniert der Kunde / Nutzer eine Buchung über die App, kann ein bereits gekauftes Ticket nicht erstattet werden.
(10) Dem Kunden / Nutzer können die Ticketkosten nicht erstattet werden, wenn eine über die App vorgenommene Buchung systemseitig storniert wird.
(11) Für den Fall, dass der Kunde / Nutzer nach Buchung einer Beförderungsleistung nicht zur Abfahrt erscheint (sog. „No-show“), wird im Falle dreimaliger No-shows das Nutzerkonto des Kunden / Fahrgastes zur Nutzung gesperrt. Dies gilt insbesondere, wenn der Anschein besteht, dass die Stornierungen oder No-shows missbräuchlich erfolgen.
Sämtliche Maßnahmen im Sinne dieses Absatzes liegen im alleinigen Ermessen der RSVG.
(12) Der Fahrgast hat sicherzustellen, dass er den Abholort rechtzeitig zum Abholzeitpunkt erreicht. Es besteht keine über den Abholzeitpunkt hinausgehende Wartepflicht für die im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ eingesetzten Fahrer und Fahrzeuge.
(13) Der Fahrgast hat sicherzustellen, dass er den Abholort rechtzeitig zum Abholzeitpunkt erreicht. Es besteht keine über den Abholzeitpunkt hinausgehende Wartepflicht für die im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ eingesetzten Fahrer und Fahrzeuge.
13. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
(1) Die RSVG haftet für dem Kunden / Nutzer / Fahrgast des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ entstandene Schäden uneingeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der RSVG zurückzuführen sind.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die RSVG nur bei Verletzung solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (= die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten (sog. Kardinalpflichten)). In diesem Fall ist die Haftung der RSVG auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Fahrgastes beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen der RSVG im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers der der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
Für Sachschäden ist die Haftung der RSVG gegenüber jedem Kunden / Nutzer / Fahrgast auf einen Höchstbetrag von 1.000.- Euro begrenzt.
(2) Die RSVG übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit der „Rhesi“-App und des über die „Rhesi“-App bereitgestellten Buchungssystems. Dies kann dazu führen, dass das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ vorübergehend undurchführbar ist. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.
(3) Die RSVG übernimmt gegenüber den Nutzern / Kunden / Fahrgästen keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Nutzer / Kunden / Fahrgäste die App entgegen der in den Ziffern 16. und 17. dieser Nutzungsbedingungen (AGB) verwenden, verändern oder manipulieren.
14. Pflichten des Kunden / Nutzers / Fahrgasts in Bezug auf die App
Der Kunde / / Nutzer / Fahrgast darf die „Rhesi“-App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrages und den in diesen Nutzungsbedingungen (AGB) festgelegten Zwecken nutzen. Die Nutzung hat in einer in einer Art und Weise zu erfolgen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Der Kunde / Nutzer / Fahrgast wird weder selbst noch durch Dritte Programminhalte der App verändern oder manipulieren. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.
15. Pflichten des Kunden / Nutzer / Fahrgasts in Bezug auf die App
(1) Die App unterliegen dem geltenden Urheberrecht.
(2) Es besteht kein Nutzungsrecht des Kunden / Nutzers / Fahrgastes an den geistigen Eigentumsrechten in Zusammenhang mit der App oder Teilen davon, insbesondere auch nicht an allen in der App verwendeten oder damit zusammenhängenden Logos, Warenzeichen und Marken von RSVG, VRS, der RVK, es sei denn, in diesen Nutzungsbedingungen (AGB) ist hierzu etwas anderes geregelt.
(3) Die Kunden / Nutzer erhalten ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der „Rhesi“-App. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf
(4) Bestimmte Materialien, die zum Download von oder mittels der „Rhesi“-App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die „Rhesi“-App enthalten Inhalte von RSVG-Lizenzgebern, insbesondere von RVK. Kunden / Nutzer / Fahrgäste dürfen diese zugänglichen Inhalte (insbesondere Logos, Marken- und Warenzeichen) nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen. Ein Anfertigen von Screenshots oder Ausdrucken zu persönlichen Zwecken im Rahmen der Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ ist hiervon ausgenommen.
16. Kündigung
(1) Die Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Kunde / Fahrgast / Nutzer die auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Software zur „Rhesi“-App unverzüglich zu löschen. Die RSVG wird den Zugang zum Kunden- / Nutzerkonto des Fahrgastes unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden / Nutzers / Fahrgastes nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge öffnen.
(2) Die RSVG ist berechtigt, Kunden- / Nutzerkonten, über die seit 24 Monaten keine Aktion bzw. Transaktion stattgefunden hat, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden / Nutzers nach erfolgter Kündigung zu löschen.
17. Datenschutz
Die RSVG verpflichtet sich, den Datenschutz einzuhalten, und verweist auf den Datenschutzhinweis zum on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ unter
18. Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen (Ziffern) dieser Nutzungsbedingungen (AGB) dienen ausschließlich der Gliederung. Daher sollen sie nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.
(2) Soweit gesetzlich nicht anderweitig zwingend, gilt für diese Nutzungsbedingungen (AGB) sowie für alle Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der „Rhesi“-App und mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtstand für alle Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der „Rhesi“-App und mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG ist, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, Siegburg.
(4) Änderungen und / oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen sind dem Kunden / Nutzer / Fahrgast in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als vom Fahrgast genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich gegenüber der RSVG seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge isst der Fahrgast in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden / Nutzer / Fahrgast einschließlich dieser Nutzungsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
Version vom 01.12.2024