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Allgemeine Geschäftsbedingungen Rhesi 2.0

1. Geltungsbereich

(1) Die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) betreibt das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ für einen bedarfsabhängigen Verkehr mit Kraftfahrzeugen insbesondere im ländlichen Raum des Rhein-Sieg-Kreises, bei dem Kleinbusse im Shuttleservice eingesetzt werden. Das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ ist verkehrlich in die weiteren Mobilitätsdienstleistungen der Verkehrsverbund Rhein-Sieg-GmbH (VRS) und der RSVG eingebunden. Tariflich findet der Gemeinschaftstarif des VRS auf das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ Anwendung.

 

(2) Diese Nutzungsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsbeziehungen der Nutzer und Fahrgäste im Zusammenhang mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG, und zwar ausdrücklich

  • sowohl für Rechtsbeziehungen aus der Nutzung der hierfür als Buchungsportal und mit Zahlungsfunktion und Service-Informationen von der RSVG bereitgestellten „Rhesi“-App
  • als auch für Rechtsbeziehungen aus der Bereitstellung und Nutzung der Verkehrsdienstleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“.

 

(3) Der VRS-Gemeinschaftstarif steht in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung unter der Internetadresse des VRS https://www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Er ist zudem jeweils auf der Internetseite der RSVG in der Rubrik „Infos & Downloads“ https://www.rsvg.de/infos-downloads verlinkt.

Ergänzend gelten für die Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW. Diese stehen im Internetangebot des VRS unter der Rubrik Service (Infos & Events) https://www.vrs.de/service/vrs-kundendialog zur Verfügung.

 

(4) Nutzungsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den hiermit vorliegenden Nutzungsbedingungen (AGB) entgegenstehen, von diesen abweichen oder diese ergänzen, werden nicht Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer von diesen Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen positive Kenntnis hatte. Etwas anderes gilt, wenn der Geltung solcher entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Nutzungsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

 

2. Vertragspartner

(1) Vertragspartner der Kunden und Nutzer des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ ist die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH, Steinstraße 31, 53844 Troisdorf (RSVG).

 

(2) Zur Durchführung ihres on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ kooperiert die RSVG mit Dienstleistern:

 

  • Die „Rhesi“-App, über die den Kunden und Nutzern des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ auch die Fahrtberechtigung zur Verfügung gestellt wird, wird von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln, als Service-Plattform für den on-Demand-Verkehr bereitgestellt. Über das Medium „Rhesi“-App stellt die RSVG den Kunden / Nutzern / Fahrgästen Verkehrsdienstleistungen und Serviceleistungen zu diesen Verkehrsdienstleistungen (wie z.B. Fahrplanauskünfte, Tarifauskünfte, Verbindungssuche) zur Verfügung.
  • Die RVK bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services für den Verkauf von Fahrtberechtigungen und Tickets über die „Rhesi“-App des Finanzdienstleisters LogPay Financial Services GmbH (LogPay), Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn.
  • Die RSVG behält sich gegenüber den Kunden / Nutzern / Fahrgästen vor, bei der Erbringung der Beförderungsdienstleistungen im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ Subauftragnehmer einzusetzen.

Ziffer 2. Absatz (1) dieser Nutzungsbedingungen (AGB) bleibt von diesen Kooperationen unberührt.

 

 

3. Vertragsgegenstand

(1) Das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ ist ein Mobilitätsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH in organisatorisch-technischer Kooperation mit der RVK. Das Angebot ermöglicht es Kunden und Nutzern, über die „Rhesi“-App Fahrtwünsche einzugeben und Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Die Fahrten finden in Kleinbussen sowie Taxi-Fahrzeugen statt und beginnen und enden – nach Maßgabe von Ziffer 7 Absatz 4 dieser Nutzungsbedingungen (AGB) – stets an ortsgebundenen „virtuellen“ Haltestellen, an (Bus-) Haltestellen oder am Fahrziel. Voraussetzung der Buchung über die „Rhesi“-App ist die Registrierung der Nutzer / Fahrgäste gemäß Ziffer 12. dieser Nutzungsbedingungen (AGB).

 

(2) Nutzer und Kunden haben keinen Rechtsanspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der „Rhesi“-App. Die RSVG und die RVK als ihr Kooperationspartner für die „Rhesi“-App streben an, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

 

(3) RSVG und RVK behalten sich vor, die „Rhesi“-App jederzeit vorübergehend oder endgültig einzustellen oder deren Funktionen einzuschränken, beispielsweise aus technischen Gründen oder aus Wartungsgründen oder zur Einbeziehung des Angebots in zum fraglichen Zeitpunkt bereits bestehende Apps. Zu diesem Zeitpunkt aus dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

 

(4) Die „Rhesi“-App ermöglicht den Nutzern und Kunden den Kauf einer Fahrtberechtigung mittels Smartphone. Leistungen des on-Demand-Verkehrsangebots „Rhesi“ können über die Rhesi-App bestellt werden. Die „Rhesi“-App wird für die Betriebssysteme iOS und Android angeboten und kann im Apple Store bzw. im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die RSVG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Fahrgast durch das Herunterladen, Installieren und Konfigurieren der „Rhesi“-App an seinem mobilen Endgerät entstehen.

 

(5) Über die „Rhesi“-App wird auf das VRS-Angebot zugegriffen, es sind aber auch Papierfahrscheine gültig; es gilt der VRS-Gemeinschaftstarif.

Verfügt der Kunde / Nutzer / Fahrgast über ein gültiges VRS-Ticket, welches das Bediengebiet von „Rhesi“ tariflich abdeckt, so ist kein zusätzlicher Erwerb eines „Rhesi“-Tickets erforderlich. Weitere Informationen stellt die RSVG den Nutzern und Kunden in ihrem Internetangebot unter der Rubrik

https.//www.rsvg.de/rhesi

insbesondere in den FAQ bereit.

 

4. Zustandekommen des Vertrages / Widerruf

(1) Mit der Bestellung einer Beförderungsleistung im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Angebotsabgabe erfolgt durch das Absenden der Bestellung der Fahrtberechtigung / des Tickets über die „Rhesi“-App.

Ein Vertrag zwischen der RSVG und dem Kunden / Nutzer / Fahrgast kommt dadurch zustande, dass die RSVG das Vertragsangebot des Kunden / Nutzers / Fahrgasts nach Eingabe der geforderten Kundendaten über die „Rhesi“-App bzw. nach der vollständigen Registrierung des Kunden / Nutzers annimmt. Dies erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung bzw. der Fahrtberechtigung / des Tickets über die „Rhesi“-App. Die RSVG behält sich vor, im Einzelfall das Vertragsangebot des Kunden / Nutzers / Fahrgasts abzulehnen.

Der Kaufpreis für die Fahrtberechtigung / das Ticket ist sofort fällig.

 

(2) Die Einrichtung eines „Rhesi“-Nutzer- / Kundenkontos ist erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

Davon unbeschadet ist eine Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ einschließlich Buchung von Beförderungsleistungen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn der beschränkt geschäftsfähigen Person die Nutzung der „Rhesi“-App zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten ermöglicht wird.

 

(3) Widerrufsrecht und Geltendmachung

Die Vertragserklärung „Registrierung für das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zumindest in Textform (§ 126b BGB) – z.B. per Brief, Fax, E-Mail oder jederzeit durch Löschung des Kundenkontos in der „Rhesi“-App widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei ausschließlich auf die Vertragserklärung „Registrierung zum on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi““. Die Widerrufsfrist beginnt mit Eingang dieser Erklärung in zumindest in Textform bei der RSVG, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246c in Verbindung mit Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie der Verpflichtung gemäß § 312d Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH

Steinstraße 31

53844 Troisdorf

E-Mail: rhesi(at)rsvg.de

Fax: 0 22 41 / 4 99 - 222

 

(4) Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bis dahin beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss ggf. Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese 30-Tage-Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung bzw. deren Eingang bei der RSVG.

 

(5) Besonderer Hinweis

Bei einer Dienstleistung und bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Empfängers / Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.

 

 

5. Bediengebiete und Betriebszeiten

(1) Das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ wird nicht im ganzen Bedienungsgebiet der RSVG, sondern in begrenzten Bereichen deren Bedienungsgebiets innerhalb festgelegter Betriebszeiten zur Verfügung gestellt.

Das jeweils aktuelle Bediengebiet des on-Demand-Verkehrsangebots „Rhesi“ ist in der „Rhesi“-App eingepflegt und kann auf diese Weise von den Kunden / Nutzern / Fahrgästen eingesehen werden. Es kann zudem im Internetangebot der RSVG unter der Rubrik https.//www.rsvg.de/rhesi eingesehen werden.  

Buchungen über die „Rhesi“-App sind nur für Fahrten innerhalb des jeweils aktuellen Bediengebietes des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ möglich.

  1. Außerhalb dieser Bedienungsgebiete ist keine Buchung oder Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ möglich.
  2. Die Bedienzeiten des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG sind:
  • montags bis donnerstags: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • freitags: 06:00 Uhr bis 01:00 Uhr des jeweiligen Folgetages
  • samstags: 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr des jeweiligen Folgetages
  • sonn- und feiertags: 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr

 

 

6. Anspruch auf Beförderung

Ergänzend zu Punkt (3), Unterpunkt (3.1) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW gelten für die Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ die folgenden Regelungen:

(1) Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn und soweit das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG über freie Sitzplätze verfügt und diese mit den festgelegten Buchungsmöglichkeiten gebucht und dabei die Anzahl der Fahrgäste sowie eine bestimmte Fahrt (mit Startort, Zielort und Fahrzeit) vom Buchungssystem bestätigt wurden.

 

(2) Zur gebuchten Fahrt besteht aufgrund der mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ verbundenen Bündelung von Fahrtwünschen mehrerer Nutzer / Fahrgäste weder ein Anspruch auf Beförderung auf einem bestimmten Fahrtweg noch zur Durchführung innerhalb der anlässlich der Buchung prognostizierten Fahrzeit.

 

(3) Für Tiere und Sachen besteht ein Anspruch auf Mitnahme

 

  • für Tiere gemäß Punkt (9), Unterpunkt (9.3) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW,
  • für Sachen gemäß Punkt (9), Unterpunkt (9.6) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW, bei Geltung der in diesen Unterpunkten jeweils geregelten Voraussetzungen und Maßgaben für die Mitnahme bzw. Ausschlüsse von der Mitnahme

nur insoweit, als die vorgenannten Regelungen der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW durch diese Ziffer 6. sowie die nachfolgenden Ziffern 7. und 8. dieser Nutzungsbedingungen (AGB) für das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH nicht geändert oder eingeschränkt werden.

 

(4) Eine Mitnahme / Beförderung von Haustieren ist in den zur Erbringung von Beförderungsleistungen im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ eingesetzten Fahrzeugen leider nicht möglich.

In Ausnahme hierzu dürfen Assistenztiere mitgenommen / befördert werden. Assistenztiere sind Tiere, die für Aufgaben zur Unterstützung behinderter Menschen speziell geschult wurden, wie z.B. Blindenführhunde.

Gepäckstücke werden unentgeltlich mitgenommen / befördert. Es gilt eine Begrenzung von maximal 1 Gepäckstück (Gesamtgröße 158 cm, Gewicht maximal 20 kg) und 1 Handgepäckstück (maximale Größe: 55cm x 40cm x 20cm, Gewicht maximal 8kg) pro Person

Ein Anspruch auf die Mitnahme von Tieren und Gepäckstücken besteht nicht. Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob Tiere und Gepäckstücke zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle im Fahrzeug sie ggf. unterzubringen sind.

 

(5) Die Beförderung von Kindern bis einschließlich 10 Jahre erfolgt ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen. Kinder dürfen ab Vollendung des 10. Lebensjahres das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ auch ohne Begleitung durch einen Erwachsenen nutzen; in diesem Falle geht die RSVG davon aus, dass mit der Buchung der Beförderungsleistung über die „Rhesi“-App – bzw. der Zurverfügungstellung der App zur Nutzung an ein Kind oder einen Jugendlichen – die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Nutzung der „Rhesi“-Dienstleistung vorliegt.

Die Beförderung von Kindern bis zur Vollendung ihres 12 Lebensjahres oder zum Erreichen einer Mindestgröße von 1,50m erfolgt zudem ausschließlich mit einem zur Beförderung zugelassenen und geeigneten Kindersitz oder mit Rückhaltevorrichtungen für Kinder gemäß § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

(6) Diejenigen Regelungen des VRS-Gemeinschaftstarifes für Abonnements und JobTickets, nach denen

  • eine Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und Fahrrads montags bis freitags in der Zeit von 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen jeweils ganztägig, bzw.
  • eine Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu 3 Kindern / Jugendlichen von 6 Jahre bis einschließlich 14 Jahre von montags bis freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

besteht, gelten bei der Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ nicht. Stattdessen gelangen insoweit jeweils die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen (AGB) zur Anwendung.

 

(7) Bedingt durch die Bauart der eingesetzten Fahrzeuge und aus Platzgründen können im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ leider keine motorbetriebenen Rollstühle und keine nicht faltbaren Rollstühle mitgenommen und befördert werden.

Die Mitnahme / Beförderung von Klapprädern ist im Rahmen der verfügbaren Transportkapazitäten nach Anmeldung über die App möglich. Eine Mitnahme und Beförderung von E-Scootern (Tretrollern mit Elektroantrieb und ggf. Klappmechanismus) ist aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes nicht zulässig.

Eine Mitnahme / Beförderung von Koffern, faltbaren Rollstühlen, Kindersitzen, Klapprädern, Klapprollern, Rollatoren ist durch den Kunden / Nutzer / Fahrgast bereits bei der Buchung bzw. bei der Registrierung anzugeben. Das System sperrt die Fahrt nach Erreichen der maximalen entsprechenden Beförderungskapazität automatisch für weitere Fahrgäste mit faltbaren Rollstühlen.

Auf Wunsch unterstützt das Fahrpersonal Fahrgäste mit faltbaren Rollstühlen beim Ein- und Aussteigen. Die faltbaren Rollstühle dürfen nur vom Fahrpersonal im Fahrzeug verstaut werden.

 

(8) Weitere Informationen stellt die RSVG den Nutzern und Kunden in ihrem Internetangebot unter der Rubrik

https.//www.rsvg.de/rhesi

insbesondere in den FAQ bereit.

 

7. Anspruch auf Beförderung

(1) Ausdrücklich in Abweichung von Punkt (9), Unterpunkte (9.4) und (9.5) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW richtet sich im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ die Mitnahme von Fahrrädern und E-Scootern nach den Regelungen von Ziffer 6. Absatz 7 dieser Nutzungsbedingungen (AGB).

 

(2) Ergänzend zu Punkt (3) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW dürfen die Fahrgäste, die im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ eingesetzten Fahrzeuge nur an den vom Buchungssystem bestätigten ortsgebundenen virtuellen Haltestellen oder (Bus-)Haltestellen betreten oder verlassen.

 

(3) Die Buchung und Beförderung ist nur zu den für das on-Demand-Verkehrsangebot "Rhesi" der RSVG vorgesehenen Betriebszeiten möglich.

 

(4) Fahrgäste, die in ein Fahrzeug an einer virtuellen Haltestelle (Einstiegs- oder Ausstiegsort) einsteigen oder dort aus diesem aussteigen, obliegen dabei gesteigerte Sorgfalts- und Eigensicherungspflichten.

Virtuelle Haltestellen können sich von regulären (Bus-)Haltestellen – neben dem Zugewinn an Mobilität für die Nutzer / Fahrgäste – dadurch unterscheiden, dass sie nicht über eine vergleichbare feste bauliche Ausgestaltung und Ausstattung (z.B. Vorkehrungen zur Gewährleistung von mehr Verkehrssicherheit für die Fahrgäste, Wartehäuschen und dergleichen) verfügen, wie diese an einer regulären (Bus-) Haltestelle vorzufinden sind.

 

(5) Die RSVG behält sich vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 EUR zu berechnen, falls ein Fahrgast der Fahrzeug-Innenraum oder das Äußere des Fahrzeugs über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verunreinigt. Dem Fahrgast bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung am Fahrzeug und der Fahrzeugeinrichtung nicht in dieser Höhe entstanden bzw. wesentlich geringer als die Reinigungspauschale ist.

Das Recht der RSVG zur Geltendmachung eines die Reinigungspauschale übersteigenden Schadens bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

Diese Regelung gilt zwischen RSVG und dem Kunden / Nutzer / Fahrgast im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ unbeschadet davon, ob sie die RSVG die Beförderungsdienstleistungen selbst erbringt       oder zu diesem Zwecke Subauftragnehmer bzw. deren Fahrzeuge einsetzt.

 

 

8. Einnehmen der Plätze

(1) Abweichend zu Punkt (3), Unterpunkt (3.2), Absatz 3 der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW erfolgt die Beförderung von Fahrgästen im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ ausschließlich im Sitzen auf einem im Fahrgastraum zur Verfügung stehenden Sitzplatz des Fahrzeugs. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz des Fahrzeugs.

 

(2) Die im Fahrzeug vorhandenen Sicherheitsgurte müssen während der gesamten Fahrt gemäß § 21a StVO angelegt sein.

 

 

9. Beförderungsentgelte, Tickets und deren Verkauf

(1) Beim Einsteigen muss der Fahrgast gemäß Punkt 7, Unterpunkt 7.1, Absatz 2 Satz 1 der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW ein für die gesamte Fahrt gültiges Ticket (Fahrausweis) haben und dem Fahrpersonal vorzeigen.

 

(2) Tickets zur Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG können über die dafür bereitgestellte „Rhesi“-App der RSVG im Zuge des Buchungsvorganges erworben werden. Sie werden dem Kunden über die „Rhesi“-App auf sein Smartphone bereitgestellt.

Das Lösen eines Tickets im Fahrzeug ist demgegenüber im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ nicht möglich.

 

(3) Der Kauf von Tickets zur Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG ist ausschließlich über die „Rhesi“-App möglich. Als Bezahlmöglichkeiten werden Kreditkartenzahlung und PayPal, Apple Pay, Google Pay angeboten.

Forderungsmanagement und Forderungseinzug erfolgen bei allen vorgenannten Bezahlarten über das dafür in die „Rhesi“-App eingebundene LogPay-System.

 

10. Erstattung von Beförderungsentgelten

Bezüglich einer Erstattung von Beförderungsentgelten für die Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ wird wie folgt differenziert:

(1) Bucht der Kunde / Nutzer / Fahrgast seine Fahrt im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG, ist eine Stornierung der Buchung über die „Rhesi“-App möglich. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden / Nutzers / Fahrgasts für die infolge der Stornierung von ihm nicht genutzte Beförderungsleistung werden vollumfänglich erstattet.

Hierzu gelten folgende, von der Bezahlart abhängige Besonderheiten:

  • bei einer Nutzung von Kreditkartenzahlung erfolgt zunächst eine Prüfung auf hinreichende Deckung der Kreditkarte bzw. des Buchungskontos. Erst nach dem Ende der Fahrt wird dann die gebuchte Beförderungsleistung abgerechnet.
  • bei einer Nutzung der Zahlung über PayPal erfolgt die Abrechnung erst nach dem Ende der Fahrt. Wird die Fahrleistung wegen nutzerseitiger Stornierung nicht in Anspruch genommen, so erfolgt keine Belastung über PayPal.

 

(2) Bei im Voraus gebuchten Beförderungsleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG ist eine Erstattung von Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung der Beförderungsleistung möglich.

 

(3) Die Regelungen des Punkt (8) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie die inhaltlich entsprechenden Regelungen des VRS-Gemeinschaftstarifs gelten für die Erstattung von Beförderungsentgelten für die Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ nicht.

 

 

11. Ausschluss von Regelungen des VRS-Gemeinschaftstarifes

(1) Im Rahmen der Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG sind Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie, § 11 des VRS-Gemeinschaftstarifes, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

(2) Darüber hinaus sind auch Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie sowie Ansprüche aus den Fahrgastrechten gemäß § 12 des VRS-Gemeinschaftstarifes, die darauf gestützt werden, dass sich bei einer Beförderungsleistung im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG eine Verspätung ergibt und daher eine anschließende Nutzung von Anschlussverbindungen von RSVG oder anderer VRS-Verbundverkehrsunternehmen nicht oder nur mit Verspätung erreicht werden kann, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 

12. Registrierung

(1) Die Eröffnung eines Kundenkontos über die „Rhesi“-App der RSVG setzt voraus, dass der Kunde / Nutzer / Fahrgast die App im Apple Store oder im Google Play Store herunterlädt und sich in der App registriert.

 

(2) Zur Registrierung ist die Hinterlegung der folgenden personenbezogenen Daten erforderlich:

  • Benutzername (Vor- und Zuname; es ist der echte Name des Kunden anzugeben und die Nutzung von Pseudonymen oder Alias-Namen ist nicht zulässig),
  • gültige und aktuelle Mobiltelefonnummer des Kunden,
  • gültige E-Mail-Adresse (Registrierungsbestätigung, Buchungsbestätigung, Stornierungsbestätigung),
  • optional: Kreditkarte und Kreditkartendaten (im Falle, dass die Option Kreditkartenzahlung gewählt wird),
  • optional: Rechnungsanschrift.

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen gemäß Ziffer 19. dieser Nutzungsbedingungen (AGB).

Eine Angabe von Kreditkarte und Kreditkartendaten und eine Angabe der Rechnungsanschrift sind für den Abschluss der Registrierung nicht zwingend erforderlich. Vielmehr können diese Daten vom Kunden auch zu einem späteren Zeitpunkt hinterlegt werden.

 

(3) Durch den Abschluss der Registrierung erkennt der Kunde / Nutzer / Fahrgast die hiermit vorliegenden Nutzungsbedingungen (AGB), die Regelungen der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW, des VRS-Gemeinschaftstarifs und des Datenschutzhinweises gemäß Ziffer 19. dieser Nutzungsbedingungen (AGB) ausdrücklich an. Optional kann der Kunde / Nutzer / Fahrgast auswählen, ob er Benachrichtigungen zu Sonderangeboten, Rabatten und Kunden- / Nutzer- / Fahrgastbefragungen zum on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG erhalten möchte.

 

(4) Der Fahrgast hat für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und / oder der von der RSVG angebotenen Beförderungs- und Serviceleistungen erforderlich sind, zu sorgen.

 

(5) Der Fahrgast ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und von vertragsrelevanten Daten unverzüglich über die „Rhesi“-App zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Überleitung seines Telefonvertrages an einen Dritten und auf seine E-Mail-Adresse.

 

(6) Kommt der Kunde / Nutzer / Fahrgast seinen Informationsverpflichtungen nicht nach, so ist die RSVG berechtigt, dem Kunden / Nutzer / Fahrgast den ihr dadurch entstehenden Schaden in Rechnung zu stellen. Die RSVG ist weiterhin berechtigt, den Fahrgast von der Nutzung / Inanspruchnahme des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ auszuschließen.

 

(7) Im Rahmen des Registrierungsvorgangs erhält der Nutzer nach Eingabe der Mobiltelefonnummer einen Identifikations-Code. Die Eingabe dieses Codes ist zur Aktivierung der App erforderlich.

 

(8) Das Sicherstellen der technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und vollständige Installation der „Rhesi“-App sowie für die Buchung von on-Demand-Verkehrsleistungen mithilfe der App, für den Empfang von Tickets (Fahrausweisen) und für den Nachweis des Besitzes von Tickets obliegt dem Fahrgast. Dies schließt das Sicherstellen der Betriebsbereitschaft (einschließlich eines hinreichenden Ladezustandes) des Mobiltelefons während der Fahrt mit ein.

 

 

13. Bestellung und Benutzung der Beförderungsleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes

(1) Die Bestellung von Beförderungsdienstleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ erfolgt mit der „Rhesi“-App über das Kundenkonto des Kunden / Nutzers / Fahrgastes.

 

(2) Mit der „Rhesi“-App kann der Kunde / Nutzer / Fahrgast Beförderungsleistungen (Fahrten) des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG abfragen und seine Mitfahrt buchen. Der gewünschte Abhol- und Zielort (entweder vorhandene (Bus-) Haltestellen oder virtuelle Haltestellen) sind in der Buchungsmaske einzugeben.

 

(3) Die Buchungsbestätigung erfolgt unmittelbar über die „Rhesi“-App und per E-Mail.

Sofern der Fahrgast nicht im Besitz eines gültigen VRS-Tickets ist, welches die Nutzung der gebuchten Fahrt des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ beinhaltet, ermöglicht ihm die „Rhesi“-App im Rahmen der Buchungsbestätigung den Kauf eines Tickets (Fahrausweises).

Bei der Buchungsbestätigung wird dem Kunden / Nutzer / Fahrgast zum Zwecke der besseren Orientierung das Kennzeichen des Fahrzeuges angezeigt, mit dem die Beförderungsleistung erfolgt. Weiter erhält der Kunde / Nutzer / Fahrgast mit der Buchungsbestätigung Informationen wie Angaben der Abfahrtszeit und der Starthaltestelle.

 

(4) Dem Fahrer werden nach Buchung folgende zur Erbringung der Beförderungsleistung erforderlichen Informationen zum Fahrgast und zu der Fahrt übermittelt:

  • Vorname und Nachname des Kunden / Nutzers / Fahrgastes
  • Abholort
  • Zielort
  • Anzahl der zu befördernden Personen
  • gemäß den Angaben des Kunden / Nutzers / Fahrgastes Informationen zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen, z.B. Hinweis über das Mitführen eines Rollstuhls (nach Maßgabe von Ziffer 7. Absatz 8 dieser Nutzungsbedingungen (AGB)), bzw. Informationen über das Mitführen von Gepäckstücken.

 

(5) Nimmt ein Kunde / Nutzer eine Buchung für sich und weitere Personen vor, so ist die Anzahl der zu befördernden Personen aus tariflichen wie auch organisatorischen Gründen (Platzkapazität im Fahrzeug) zwingend anzugeben. In dem Fall, dass die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei der Abholung überschritten wird, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.

 

(6) Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ und die entsprechende Buchungsbestätigung kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag (im Folgenden: „Vertrag“) zwischen der RSVG und dem Nutzer / Kunden / Fahrgast zustande.

 

(7) Die Buchung ist vom Kunden / Nutzer auf andere Personen übertragbar. Minderjährige können sich die Beförderung im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ somit auch durch eine andere Person buchen lassen.

Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Fahrgastes ist gemäß Ziffer 7. Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen (AGB) nicht möglich.

 

(8) Die angegebene Abholzeit und die Fahrzeit sind Schätzungen bzw. Hochrechnungen auf Grundlage der jeweils aktuellen Verkehrslage innerhalb des jeweiligen Bediengebietes. Sie bilden die Situation zum Zeitpunkt der Buchung ab und können daher von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

 

(9) Storniert der Kunde / Nutzer eine Buchung über die App, so werden ihm für die Buchung keine Kosten berechnet. Bei im Voraus gebuchten Beförderungsleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG ist eine Stornierung bis maximal 60 Minuten vor dem bestätigten Zeitpunkt der Abfahrt möglich; Voraussetzung für eine Erstattung des Beförderungsentgelts ist in diesem Fall, dass der Kunde / Nutzer die rechtzeitige Stornierung der Buchung nachweisen kann (vgl. Ziffer 10. Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen (AGB)).

 

(10) Dem Kunden / Nutzer entstehen keine Kosten, wenn eine über die App vorgenommene Buchung systemseitig storniert wird.

 

(11) Für den Fall, dass der Kunde / Nutzer nach Buchung einer Beförderungsleistung nicht zur Abfahrt erscheint (sog. „No-show“), wird im Falle dreimaliger No-shows das Nutzerkonto des Kunden / Fahrgastes zur Nutzung gesperrt. Dies gilt insbesondere, wenn der Anschein besteht, dass die Stornierungen oder No-shows missbräuchlich erfolgen.

Sämtliche Maßnahmen im Sinne dieses Absatzes liegen im alleinigen Ermessen der RSVG.

 

(12) Der Fahrgast hat sicherzustellen, dass er den Abholort rechtzeitig zum Abholzeitpunkt erreicht. Es besteht keine über den Abholzeitpunkt hinausgehende Wartepflicht für die im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ eingesetzten Fahrer und Fahrzeuge.

 

 

(13) Für den Fall, dass ein Fahrgast aufgrund von Umständen, die der RSVG zuzurechnen sind, nicht abgeholt wird, so erhält er gemäß den VRS-Beförderungsbedingungen keine Kaufpreiserstattung für das von ihm bereits über die „Rhesi“-App erworbene Ticket (Fahrausweis).

 

14. Zahlungsweise, Zahlungsabwicklung und Abrechnung

(1) Das Forderungsmanagement bzw. der Einzug von Forderungen aus Ticketverkäufen, die über die „Rhesi“-App der RSVG getätigt worden sind, erfolgen über LogPay (vgl. Ziffer 2. Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen (AGB)). Zur Forderungsbearbeitung und Zahlungsabwicklung (Forderungseinzug) werden die unter Ziffer 12. Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen (AGB) aufgeführten, im Rahmen der Registrierung hinterlegten personenbezogenen Daten an LogPay übermittelt. Dabei handelt es sich um Daten, die zur Forderungsbearbeitung erforderlich sind.

 

(2) Der Einzug der Entgeltforderungen für die über die „Rhesi“-App der RSVG erworbenen Fahrtberechtigungen und Tickets (Fahrausweise) erfolgt durch LogPay. Zu diesem Zweck veräußert die RSVG sämtliche dieser Entgeltforderungen, einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren, an LogPay und tritt diese Forderungen an LogPay ab (Abtretungsanzeige).LogPay ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. LogPay ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

 

(3) Um die Bezahlung über LogPay nutzen zu können, muss der Nutzer / Kunde die von ihm gewählte(n) Bezahlart(en) unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Angabe der nachfolgenden Daten über die „Rhesi“-App bei der RSVG einrichten:

  • Vorname und Nachname
  • vollständige Adresse (physische Adresse, d.h. Postfachadressen können bei der Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ nicht verwendet werden)
  • Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr)
  • aktuelle gültige E-Mail-Adresse
  • gewünschtes Bezahlverfahren
  • für das Bezahlverfahren per Kreditkarte (nach Maßgabe des unten folgenden Absatzes (8): Kreditkartendaten zu einer aktuellen gültigen Kreditkarte des Nutzers / Kunden (akzeptierte Kreditkartentypen sind MasterCard, Visa, American Express sowie weitere gängige Kreditkartenanbieter)

(4) Der Kunde / Nutzer ist gegenüber der RSVG verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten, insbesondere die Angaben zur Adresse und zum gewünschten Bezahlverfahren, bei Änderungen jeweils unverzüglich über die „Rhesi“-App zu ändern. Kommt der Kunde / Nutzer seinen entsprechenden Auskunftspflichten nicht nach, so ist LogPay als Drittbegünstigter berechtigt, dem Kunden / Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

 

(5) Für die Zahlung des gebuchten Tickets (Fahrausweises) gelten ergänzend zu den oben genannten Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Sämtliche im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG zugelassenen Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

 

(6) Zugelassene Zahlverfahren und Abrechnung:

Der Kunde / Nutzer kann für Bestellungen über die „Rhesi“ im Zuge des Ticketkaufes zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

  • Abrechnung über Kreditkarte (MasterCard, Visa und American Express)
  • Zahlung per PayPal
  • Google Pay
  • Apple Pay

Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden / Nutzers auf Nutzung einer der genannten Zahlarten besteht nicht.

 

(7) Einzug:

Der Einzug der Forderung über die Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets (Fahrausweises). Die Belastung der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden / Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Käufe von Fahrtberechtigungen und Tickets (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die „Rhesi“-App nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

 

(8) Zahlung per Kreditkarte:

Die Bezahlung der gekauften Tickets (Fahrausweise) über das Kreditkartenverfahren ist mit MasterCard, Visa und American Express und anderen gängigen Kreditkarten möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden / Nutzers erfasst:

  • Vorname und Nachname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (MasterCard, Visa und American Express)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code (Kartenprüfnummer) der Kreditkarte.

Diese Kreditkartendaten werden an den Server von LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

Das System von LogPay überprüft die vom Fahrgast angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. In dem Fall, dass der Kunde / Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, hat er sicherzustellen, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde / Nutzer hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, so erhält der Kunde / Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden / Nutzers bestimmt sich gemäß den Regelungen des jeweiligen Kreditkartenvertrages des Kunden / Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers / Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® Secure CodeTM) unterstützt, findet dieses Verfahren zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden / Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ nicht unterstützen oder die Durchführung des „3D Secure-Verfahrens“ als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde / Nutzer hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde / Nutzer ungerechtfertigt ein Charge-Back (Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung auf Verlangen des Karteninhabers) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus vom Kunden / Nutzer zu vertretenden Gründen scheitern, so ist er verpflichtet, für ausreichende Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters des Kunden / Nutzers zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets (Fahrausweisen) resultieren, erscheinen dem Kunden / Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.

 

(10) Zahlung per PayPal:

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde / Nutzer PayPal als Zahlungsart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, Luxemburg (PayPal)weitergeleitet, auf der er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal-Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal-Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Fahrgast eine Bestätigung über den Kauf, anderenfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Nutzers / Kunden kann nur angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

(11) Zahlung per Google Pay:

Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde / Nutzer Google Pay als Zahlungsart aus. Zur Nutzung ist ein bei Google Pay hinterlegtes Zahlungsmittel erforderlich. Der Kunde autorisiert die Zahlung über die Google-Pay-Plattform, woraufhin die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels erfolgt. Das Kaufangebot des Nutzers / Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung erfolgreich durchgeführt wird. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Fahrgast eine Bestätigung über den Kauf, anderenfalls erhält er eine Ablehnung.

 

(12) Zahlung per Apple Pay:

Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde / Nutzer Apple Pay als Zahlungsart aus. Zur Nutzung ist ein bei Apple Pay hinterlegtes Zahlungsmittel erforderlich. Der Kunde autorisiert die Zahlung über die Apple-Pay-Plattform, woraufhin die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels erfolgt. Das Kaufangebot des Nutzers / Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung erfolgreich durchgeführt wird. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Fahrgast eine Bestätigung über den Kauf, anderenfalls erhält er eine Ablehnung.

 

15. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

(1) Die RSVG haftet für dem Kunden / Nutzer / Fahrgast des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ entstandene Schäden uneingeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der RSVG zurückzuführen sind.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die RSVG nur bei Verletzung solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (= die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten (sog. Kardinalpflichten)). In diesem Fall ist die Haftung der RSVG auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Fahrgastes beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen der RSVG im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers der der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

Für Sachschäden ist die Haftung der RSVG gegenüber jedem Kunden / Nutzer / Fahrgast auf einen Höchstbetrag von 1.000.- Euro begrenzt.

 

(2) Die RSVG übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit der „Rhesi“-App und des über die „Rhesi“-App bereitgestellten Buchungssystems. Dies kann dazu führen, dass das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ vorübergehend undurchführbar ist. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.

 

(3) Die RSVG übernimmt gegenüber den Nutzern / Kunden / Fahrgästen keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Nutzer / Kunden / Fahrgäste die App entgegen der in den Ziffern 16. und 17. dieser Nutzungsbedingungen (AGB) verwenden, verändern oder manipulieren.

 

16. Pflichten des Kunden / Nutzers / Fahrgasts in Bezug auf die App

Der Kunde / / Nutzer / Fahrgast darf die „Rhesi“-App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrages und den in diesen Nutzungsbedingungen (AGB) festgelegten Zwecken nutzen. Die Nutzung hat in einer in einer Art und Weise zu erfolgen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Der Kunde / Nutzer / Fahrgast wird weder selbst noch durch Dritte Programminhalte der App verändern oder manipulieren. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.

 

17. Pflichten des Kunden / Nutzer / Fahrgasts in Bezug auf die App

(1) Die App unterliegen dem geltenden Urheberrecht.

 

(2) Es besteht kein Nutzungsrecht des Kunden / Nutzers / Fahrgastes an den geistigen Eigentumsrechten in Zusammenhang mit der App oder Teilen davon, insbesondere auch nicht an allen in der App verwendeten oder damit zusammenhängenden Logos, Warenzeichen und Marken von RSVG, VRS, der RVK, von LogPay und PayPal, es sei denn, in diesen Nutzungsbedingungen (AGB) ist hierzu etwas anderes geregelt.

 

(3) Die Kunden / Nutzer erhalten ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der „Rhesi“-App. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf

 

  • die Installation der App auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Nutzers / Kunden / Fahrgastes,
  • eine Vervielfältigung zum Laden, Anzeigen, Speichern und Nutzen der App,
  • das Anfertigen einer Sicherungskopie der App durch eine gemäß den gesetzlichen Vorschriften zum Urheberrecht, insbesondere des UrhG, berechtigte Person.

 

(4) Bestimmte Materialien, die zum Download von oder mittels der „Rhesi“-App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die „Rhesi“-App enthalten Inhalte von RSVG-Lizenzgebern, insbesondere von RVK, LogPay und PayPal. Kunden / Nutzer / Fahrgäste dürfen diese zugänglichen Inhalte (insbesondere Logos, Marken- und Warenzeichen) nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen. Ein Anfertigen von Screenshots oder Ausdrucken zu persönlichen Zwecken im Rahmen der Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ ist hiervon ausgenommen.

 

18. Kündigung

(1) Die Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Kunde / Fahrgast / Nutzer die auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Software zur „Rhesi“-App unverzüglich zu löschen. Die RSVG wird den Zugang zum Kunden- / Nutzerkonto des Fahrgastes unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden / Nutzers / Fahrgastes nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge löschen.

 

(2) Die RSVG ist berechtigt, Kunden- / Nutzerkonten, über die seit 24 Monaten keine Aktion bzw. Transaktion stattgefunden hat, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden / Nutzers nach erfolgter Kündigung zu löschen.

 

19. Datenschutz

Die RSVG verpflichtet sich, den Datenschutz einzuhalten, und verweist auf den Datenschutzhinweis zum on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ unter

RSVG – „Rhesi“ Datenschutz

 

 

20. Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen (Ziffern) dieser Nutzungsbedingungen (AGB) dienen ausschließlich der Gliederung. Daher sollen sie nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.

 

(2) Soweit gesetzlich nicht anderweitig zwingend, gilt für diese Nutzungsbedingungen (AGB) sowie für alle Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der „Rhesi“-App und mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(3) Gerichtstand für alle Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der „Rhesi“-App und mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG ist, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, Siegburg.

 

(4) Änderungen und / oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen sind dem Kunden / Nutzer / Fahrgast in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als vom Fahrgast genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich gegenüber der RSVG seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge isst der Fahrgast in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.

 

(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden / Nutzer / Fahrgast einschließlich dieser Nutzungsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

 

 

Version von September 2025