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28.04.2021 News & Infos
Erweiterung der Erstattungsregelungen im VRS-Gemeinschaftstarif

Ab dem 01.05.2021 gibt es eine Erweiterung der Erstattungsregelungen im VRS-Gemeinschaftstarif. Bisher ist die Erstattung nur bei ZeitTicketsim Einzelkauf möglich. Auch Inhaber von Abonnements sollen zukünftig davon profitieren. Die bisherige Erstattungsregelung wird ebenfalls für folgende Tickets angewendet:
• MonatsTickets Erwachsene im Abonnement
• MonatsTickets MobilPass im Abonnement
• Formel9Tickets im Abonnement
• Aktiv60Tickets
• AzubiTickets
• StarterTickets

Die Erstattungsregelungen im VRS-Gemeinschaftstarif sind weder für JobTicket noch für das SchülerTicket gültig.
Der genaue Erstattungswert wird errechnet, sobald das Ticket beim Verkehrsunternehmen hinterlegt wurde. Dies kann auf dem postalischen Weg erfolgen, um Kontakte zu vermeiden.

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