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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

(1) Die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) betreibt das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ für einen bedarfsabhängigen Verkehr mit Kraftfahrzeugen insbesondere im ländlichen Raum des Rhein-Sieg-Kreises, bei dem Kleinbusse im Shuttleservice eingesetzt werden. Das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ ist verkehrlich in die weiteren Mobilitätsdienstleistungen der Verkehrsverbund Rhein-Sieg-GmbH (VRS) und der RSVG eingebunden. Tariflich findet der Gemeinschaftstarif des VRS auf das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ Anwendung.

 

(2) Diese Nutzungsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsbeziehungen der Nutzer und Fahrgäste im Zusammenhang mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG, und zwar ausdrücklich

 

(3) Der VRS-Gemeinschaftstarif steht in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung unter der Internetadresse des VRS https://www.vrs.de/tickets/tarifbestimmungen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Er ist zudem jeweils auf der Internetseite der RSVG in der Rubrik „Infos & Downloads“ https://www.rsvg.de/infos-downloads verlinkt.

Ergänzend gelten für die Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW. Diese stehen im Internetangebot des VRS unter der Rubrik Service (Infos & Events) https://www.vrs.de/service/vrs-kundendialog zur Verfügung.

 

(4) Nutzungsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche den hiermit vorliegenden Nutzungsbedingungen (AGB) entgegenstehen, von diesen abweichen oder diese ergänzen, werden nicht Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer von diesen Nutzungsbedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen positive Kenntnis hatte. Etwas anderes gilt, wenn der Geltung solcher entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Nutzungsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

 

2. Vertragspartner

 

(1) Vertragspartner der Kunden und Nutzer des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ ist die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH, Steinstraße 31, 53844 Troisdorf (RSVG).

 

(2) Zur Durchführung ihres on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ kooperiert die RSVG mit Dienstleistern:

 

Ziffer 2. Absatz (1) dieser Nutzungsbedingungen (AGB) bleibt von diesen Kooperationen unberührt.

 

 

3. Vertragsgegenstand

 

(1) Das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ ist ein Mobilitätsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH in organisatorisch-technischer Kooperation mit ioki. Das Angebot ermöglicht es Kunden und Nutzern, über die „Rhesi“-App Fahrtwünsche einzugeben und Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Die Fahrten finden in Kleinbussen statt und beginnen und enden – nach Maßgabe von Ziffer 7 Absatz 4 dieser Nutzungsbedingungen (AGB) – stets an ortsgebundenen „virtuellen“ Haltestellen, an (Bus-) Haltestellen oder am Fahrziel. Voraussetzung der Buchung über die „Rhesi“-App ist die Registrierung der Nutzer / Fahrgäste gemäß Ziffer 12. dieser Nutzungsbedingungen (AGB).

 

(2) Nutzer und Kunden haben keinen Rechtsanspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der „Rhesi“-App. Die RSVG und die ioki GmbH als ihr Kooperationspartner für die Rhesi-App sind streben an, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.

 

(3) RSVG und ioki behalten sich vor, die „Rhesi“-App jederzeit vorübergehend oder endgültig einzustellen oder deren Funktionen einzuschränken, beispielsweise aus technischen Gründen oder aus Wartungsgründen oder zur Einbeziehung des Angebots in zum fraglichen Zeitpunkt bereits bestehende Apps. Zu diesem Zeitpunkt aus dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

 

(4) Die „Rhesi“-App ermöglicht den Nutzern und Kunden den Kauf einer Fahrtberechtigung mittels Smartphone. Leistungen des on-Demand-Verkehrsangebots „Rhesi“ können über die Rhesi-App bestellt werden. Die „Rhesi“-App wird für die Betriebssysteme iOS und Android angeboten und kann im Apple Store bzw. im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die RSVG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Fahrgast durch das Herunterladen, Installieren und Konfigurieren der „Rhesi“-App an seinem mobilen Endgerät entstehen.

 

(5) Die über die „Rhesi“-App erworbenen Fahrtberechtigungen gelten ausschließlich für das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“. Für die Nutzung von Anschlussfahrten mit Bussen und Bahnen der RSVG und der weiteren Verkehrsunternehmen im VRS sind gültige VRS-Tickets, einschließlich der Ticketvarianten OnlineTicket und HandyTicket, erforderlich; es gilt der VRS-Gemeinschaftstarif.

Verfügt der Kunde / Nutzer / Fahrgast über ein gültiges VRS-Ticket, welches das Bediengebiet von „Rhesi“ tariflich abdeckt, so ist kein zusätzlicher Erwerb eines Rhesi-Tickets erforderlich. Weitere Informationen stellt die RSVG den Nutzern und Kunden in ihrem Internetangebot unter der Rubrik

https.//www.rsvg.de/rhesi

insbesondere in den FAQ bereit.

 

4. Zustandekommen des Vertrages / Widerruf

 

(1) Mit der Bestellung einer Beförderungsleistung im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Angebotsabgabe erfolgt durch das Absenden der Bestellung der Fahrtberechtigung / des Tickets über die „Rhesi“-App.

Ein Vertrag zwischen der RSVG und dem Kunden / Nutzer / Fahrgast kommt dadurch zustande, dass die RSVG das Vertragsangebot des Kunden / Nutzers / Fahrgasts nach Eingabe der geforderten Kundendaten über die „Rhesi“-App bzw. nach der vollständigen Registrierung des Kunden / Nutzers annimmt. Dies erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung bzw. der Fahrtberechtigung / des Tickets über die Rhesi-App. Die RSVG behält sich vor, im Einzelfall das Vertragsangebot des Kunden / Nutzers / Fahrgasts abzulehnen.

Der Kaufpreis für die Fahrtberechtigung / das Ticket ist sofort fällig.

 

(2) Die Einrichtung eines „Rhesi“-Nutzer- / Kundenkontos ist erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

Davon unbeschadet ist eine Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ einschließlich Buchung von Beförderungsleistungen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn der beschränkt geschäftsfähigen Person die Nutzung der „Rhesi“-App zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten ermöglicht wird.

 

(3) Widerrufsrecht und Geltendmachung

Die Vertragserklärung „Registrierung für das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi““ kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zumindest in Textform (§ 126b BGB) – z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder jederzeit durch Löschung des Kundenkontos in der „Rhesi“-App widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei ausschließlich auf die Vertragserklärung „Registrierung zum on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi““. Die Widerrufsfrist beginnt mit Eingang dieser Erklärung in zumindest in Textform bei der RSVG, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246c in Verbindung mit Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sowie der Verpflichtung gemäß § 312d Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246a EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH

Steinstraße 31

53844 Troisdorf

E-Mail: rhesi(at)rsvg.de

Fax: 0 22 41 / 4 99 - 222

 

(4) Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bis dahin beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss ggf. Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese 30-Tage-Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung bzw. deren Eingang bei der RSVG.

 

(5) Besonderer Hinweis

Bei einer Dienstleistung und bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Empfängers / Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.

 

 

5. Bediengebiete und Betriebszeiten

 

(1) Das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ wird nicht im ganzen Bedienungsgebiet der RSVG, sondern in begrenzten Bereichen deren Bedienungsgebiets innerhalb festgelegter Betriebszeiten zur Verfügung gestellt.

Das jeweils aktuelle Bediengebiet des on-Demand-Verkehrsangebots „Rhesi“ ist in der „Rhesi“-App eingepflegt und kann auf diese Weise von den Kunden / Nutzern / Fahrgästen eingesehen werden. Es kann zudem im Internetangebot der RSVG unter der Rubrik https.//www.rsvg.de/rhesi eingesehen werden.  

Buchungen über die „Rhesi“-App sind nur für Fahrten innerhalb des jeweils aktuellen Bediengebietes des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ möglich.

  1. Außerhalb dieser Bedienungsgebiete ist keine Buchung oder Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ möglich.
  2. Die Bedienzeiten des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG sind:

 

 

6. Anspruch auf Beförderung

 

Ergänzend zu Punkt (3), Unterpunkt (3.1) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW gelten für die Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ die folgenden Regelungen:

(1) Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn und soweit das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG über freie Sitzplätze verfügt und diese mit den festgelegten Buchungsmöglichkeiten gebucht und dabei die Anzahl der Fahrgäste sowie eine bestimmte Fahrt (mit Startort, Zielort und Fahrzeit) vom Buchungssystem bestätigt wurden.

 

(2) Zur gebuchten Fahrt besteht aufgrund der mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ verbundenen Bündelung von Fahrtwünschen mehrerer Nutzer / Fahrgäste weder ein Anspruch auf Beförderung auf einem bestimmten Fahrtweg noch zur Durchführung innerhalb der anlässlich der Buchung prognostizierten Fahrzeit.

 

(3) Für Tiere und Sachen besteht ein Anspruch auf Mitnahme

 

nur insoweit, als die vorgenannten Regelungen der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW durch diese Ziffer 6. sowie die nachfolgenden Ziffern 7. und 8. dieser Nutzungsbedingungen (AGB) für das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH nicht geändert oder eingeschränkt werden.

 

(4) Eine Mitnahme / Beförderung von Haustieren ist in den zur Erbringung von Beförderungsleistungen im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ eingesetzten Fahrzeugen leider nicht möglich.

In Ausnahme hierzu dürfen Assistenztiere mitgenommen / befördert werden. Assistenztiere sind Tiere, die für Aufgaben zur Unterstützung behinderter Menschen speziell geschult wurden, wie z.B. Blindenführhunde.

Gepäckstücke werden unentgeltlich mitgenommen / befördert. Es gilt eine Begrenzung von maximal 1 Gepäckstück (Gesamtgröße 158 cm, Gewicht maximal 20 kg) und 1 Handgepäckstück (maximale Größe: 55cm x 40cm x 20cm, Gewicht maximal 8kg) pro Person

Ein Anspruch auf die Mitnahme von Tieren und Gepäckstücken besteht nicht. Der Fahrer entscheidet im Einzelfall, ob Tiere und Gepäckstücke zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle im Fahrzeug sie ggf. unterzubringen sind.

 

(5) Die Beförderung von Kindern bis einschließlich 10 Jahre erfolgt ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen. Kinder dürfen ab Vollendung des 10. Lebensjahres das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ auch ohne Begleitung durch einen Erwachsenen nutzen; in diesem Falle geht die RSVG davon aus, dass mit der Buchung der Beförderungsleistung über die „Rhesi“-App – bzw. der Zurverfügungstellung der App zur Nutzung an ein Kind oder einen Jugendlichen – die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Nutzung der „Rhesi“-Dienstleistung vorliegt.

Die Beförderung von Kindern bis zur Vollendung ihres 12 Lebensjahres oder zum Erreichen einer Mindestgröße von 1,50m erfolgt zudem ausschließlich mit einem zur Beförderung zugelassenen und geeigneten Kindersitz oder mit Rückhaltevorrichtungen für Kinder gemäß § 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

(6) Diejenigen Regelungen des VRS-Gemeinschaftstarifes für Abonnements und JobTickets, nach denen

besteht, gelten bei der Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ nicht. Stattdessen gelangen insoweit jeweils die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen (AGB) zur Anwendung.

 

(7) Bedingt durch die Bauart der eingesetzten Fahrzeuge und aus Platzgründen können im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ leider keine motorbetriebenen Rollstühle und keine nicht faltbaren Rollstühle mitgenommen und befördert werden.

Die Mitnahme / Beförderung von Klapprädern sowie E-Scootern (Tretrollern mit Elektroantrieb und Klappmechanismus) ist im Rahmen der verfügbaren Transportkapazitäten nach Anmeldung über die App möglich.

Eine Mitnahme / Beförderung von faltbaren Rollstühlen, Klapprädern und E-Scootern (Tretrollern mit Elektroantrieb und Klappmechanismus) ist durch den Kunden / Nutzer / Fahrgast bereits bei der Buchung bzw. bei der Registrierung angeben. Das System sperrt die Fahrt nach Erreichen der maximalen entsprechenden Beförderungskapazität automatisch für weitere Fahrgäste mit faltbaren Rollstühlen.

Auf Wunsch unterstützt das Fahrpersonal Fahrgäste mit faltbaren Rollstühlen beim Ein- und Aussteigen. Die faltbaren Rollstühle dürfen nur vom Fahrpersonal im Fahrzeug verstaut werden.

 

(8) Weitere Informationen stellt die RSVG den Nutzern und Kunden in ihrem Internetangebot unter der Rubrik

https.//www.rsvg.de/rhesi

insbesondere in den FAQ bereit.

 

7. Anspruch auf Beförderung

 

(1) Ausdrücklich in Abweichung von Punkt (9), Unterpunkte (9.4) und (9.5) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW richtet sich im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ die Mitnahme von Fahrrädern und E-Scootern nach den Regelungen von Ziffer 6. Absatz 7 dieser Nutzungsbedingungen (AGB).

 

(2) Ergänzend zu Punkt (3) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW dürfen die Fahrgäste die im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ eingesetzten Fahrzeuge nur an den vom Buchungssystem bestätigten ortsgebundenen virtuellen Haltestellen oder (Bus-)Haltestellen betreten oder verlassen.

 

(3) Die Buchung und Beförderung ist nur zu den für das on-Demand-Verkehrsangebot "Rhesi" der RSVG vorgesehenen Betriebszeiten möglich.

 

(4) Fahrgästen, der in ein Fahrzeug an einer virtuellen Haltestelle (Einstiegs- oder Ausstiegsort) einsteigt oder dort aus diesem aussteigt, obliegen dabei gesteigerte Sorgfalts- und Eigensicherungspflichten.

Virtuelle Haltestellen können sich von regulären (Bus-)Haltestellen – neben des Zugewinns an Mobilität für die Nutzer / Fahrgäste – dadurch unterscheiden, dass sie nicht über eine vergleichbare feste bauliche Ausgestaltung und Ausstattung (z.B. Vorkehrungen zur Gewährleistung von mehr Verkehrssicherheit für die Fahrgäste, Wartehäuschen und dergleichen) verfügen, wie diese an einer regulären (Bus-)Haltestelle vorzufinden sind.

 

(5) Die RSVG behält sich vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 EUR zu berechnen, falls ein Fahrgast der Fahrzeug-Innenraum oder das Äußere des Fahrzeugs über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verunreinigt. Dem Fahrgast bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung am Fahrzeug und der Fahrzeugeinrichtung nicht in dieser Höhe entstanden bzw. wesentlich geringer als die Reinigungspauschale ist.

Das Recht der RSVG zur Geltendmachung eines die Reinigungspauschale übersteigenden Schadens bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

Diese Regelung gilt zwischen RSVG und dem Kunden / Nutzer / Fahrgast im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ unbeschadet davon, ob sich die RSVG die Beförderungsdienstleistungen selbst erbringt       oder zu diesem Zwecke Subauftragnehmer bzw. deren Fahrzeuge einsetzt.

 

 

8. Einnehmen der Plätze

 

(1) Abweichend zu Punkt (3), Unterpunkt (3.2), Absatz 3 der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW erfolgt die Beförderung von Fahrgästen im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ ausschließlich im Sitzen auf einem im Fahrgastraum zur Verfügung stehenden Sitzplatz des Fahrzeugs. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz des Fahrzeugs.

 

(2) Die im Fahrzeug vorhandenen Sicherheitsgurte müssen während der gesamten Fahrt gemäß § 21a StVO angelegt sein.

 

 

9. Beförderungsentgelte, Tickets und deren Verkauf

 

(1) Beim Einsteigen muss der Fahrgast, gemäß Punkt 7, Unterpunkt 7.1, Absatz 2 Satz 1 der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW ein für die gesamte Fahrt gültiges Ticket (Fahrausweis) haben und dem Fahrpersonal vorzeigen.

 

(2) Tickets zur Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG können über die dafür bereitgestellte „Rhesi“-App der RSVG im Zuge des Buchungsvorganges erworben werden. Sie werden dem Kunden über die „Rhesi“-App auf sein Smartphone bereitgestellt.

Das Lösen eines Tickets im Fahrzeug ist demgegenüber im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ nicht möglich.

 

(3) Der Kauf von Tickets zur Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG ist ausschließlich über die „Rhesi“-App möglich. Als Bezahlmöglichkeiten werden Kreditkartenzahlung, SEPA-Lastschriftmandat und PayPal angeboten.

Forderungsmanagement und Forderungseinzug erfolgen bei allen vorgenannten Bezahlarten über das dafür in die „Rhesi“-App eingebundene LogPay-System.

 

10. Erstattung von Beförderungsentgelten

 

Bezüglich einer Erstattung von Beförderungsentgelten für die Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ wird wie folgt differenziert:

(1) Bucht der Kunde / Nutzer / Fahrgast seine Fahrt im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG zu einem sofortigen Fahrtantritt, so ist eine Stornierung der Buchung innerhalb eines Zeitraums von längstens 5 Minuten nach dem Tätigen der Buchung über die „Rhesi“-App möglich. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden / Nutzers / Fahrgasts für die infolge der Stornierung von ihm nicht genutzte Beförderungsleistung werden vollumfänglich erstattet.

Hierzu gelten folgende, von der Bezahlart abhängige Besonderheiten:

 

(2) Bei im Voraus gebuchten Beförderungsleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG ist eine Erstattung von Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung der Beförderungsleistung nur möglich, sofern der Kunde / Nutzer / Fahrgast die Fahrt bis maximal 60 Minuten vor dem bestätigten Zeitpunkt für die Abfahrt nachweislich storniert hat.

 

(3) Die Regelungen des Punkt (8) der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie die inhaltlich entsprechenden Regelungen des VRS-Gemeinschaftstarifs gelten für die Erstattung von Beförderungsentgelten für die Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ nicht.

 

 

11. Ausschluss der Regelungen des VRS-Gemeinschaftstarifes

 

(1) Im Rahmen der Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG sind Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie, § 11 des VRS-Gemeinschaftstarifes, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

(2) Darüber hinaus sind auch Ansprüche aus der Mobilitätsgarantie sowie Ansprüche aus den Fahrgastrechten gemäß § 12 des VRS-Gemeinschaftstarifes, die darauf gestützt werden, dass sich bei einer Beförderungsleistung im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG eine Verspätung ergibt und daher eine anschließende Nutzung von Anschlussverbindungen von RSVG oder anderer VRS-Verbundverkehrsunternehmen nicht oder nur mit Verspätung erreicht werden kann, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 

12. Registrierung

 

(1) Die Eröffnung eines Kundenkontos über die „Rhesi“-App der RSVG setzt voraus, dass der Kunde / Nutzer / Fahrgast die App im Apple Store oder im Google Play Store herunterlädt und sich in der App registriert.

 

(2) Zur Registrierung ist die Hinterlegung der folgenden personenbezogenen Daten erforderlich:

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen gemäß Ziffer 19. dieser Nutzungsbedingungen (AGB).

Eine Angabe von Kreditkarte und Kreditkartendaten und eine Angabe der Rechnungsanschrift sind für den Abschluss der Registrierung nicht zwingend erforderlich. Vielmehr können diese Daten vom Kunden auch zu einem späteren Zeitpunkt hinterlegt werden.

 

(3) Durch den Abschluss der Registrierung erkennt der Kunde / Nutzer / Fahrgast die hiermit vorliegenden Nutzungsbedingungen (AGB) , die Regelungen der Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW, des VRS-Gemeinschaftstarifs und des Datenschutzhinweises gemäß Ziffer 19. dieser Nutzungsbedingungen (AGB) ausdrücklich an. Optional kann der Kunde / Nutzer / Fahrgast auswählen, ob er Benachrichtigungen zu Sonderangeboten, Rabatten und Kunden- / Nutzer- / Fahrgastbefragungen zum on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG erhalten möchte.

 

(4) Der Fahrgast hat für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und / oder der von der RSVG angebotenen Beförderungs- und Serviceleistungen erforderlich sind, zu sorgen.

 

(5) Der Fahrgast ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und von vertragsrelevanten Daten unverzüglich über die „Rhesi“-App zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Überleitung seines Telefonvertrages an einen Dritten und auf seine E-Mail-Adresse.

 

(6) Kommt der Kunde / Nutzer / Fahrgast seinen Informationsverpflichtungen nicht nach, so ist die RSVG berechtigt, dem Kunden / Nutzer / Fahrgast den ihr dadurch entstehenden Schaden in Rechnung zu stellen. Die RSVG ist weiterhin berechtigt, den Fahrgast von der Nutzung / Inanspruchnahme des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ auszuschließen.

 

(7) Im Rahmen des Registrierungsvorgangs erhält der Nutzer nach Eingabe der Mobiltelefonnummer einen Identifikations-Code. Die Eingabe dieses Codes ist zur Aktivierung der App erforderlich.

 

(8) Das Sicherstellen der technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und vollständige Installation der „Rhesi“-App sowie für die Buchung von on-Demand-Verkehrsleistungen mithilfe der App, für den Empfang von Tickets (Fahrausweisen) und für den Nachweis des Besitzes von Tickets obliegt dem Fahrgast. Dies schließt das Sicherstellen der Betriebsbereitschaft (einschließlich eines hinreichenden Ladezustandes) des Mobiltelefons während der Fahrt mit ein.

 

 

13. Bestellung und Benutzung der Beförderungsleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes

 

(1) Die Bestellung von Beförderungsdienstleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ erfolgt mit der „Rhesi“-App oder die Webbuchung über das Kundenkonto des Kunden / Nutzers / Fahrgastes.

 

(2) Mit der „Rhesi“-App und der Webbuchung kann der Kunde / Nutzer / Fahrgast Beförderungsleistungen (Fahrten) des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG abfragen und seine Mitfahrt buchen. Der gewünschte Abhol- und Zielort (entweder vorhandene (Bus-) Haltestellen oder virtuelle Haltestellen) sind in der Buchungsmaske einzugeben.

 

(3) Die Buchungsbestätigung erfolgt unmittelbar über die „Rhesi“-App oder in der Webbuchung, eine E-Mail zur Buchungsbestätigung an den Kunden wird darüber hinaus nicht versandt.

Sofern der Fahrgast nicht im Besitz eines gültigen VRS-Tickets ist, welches die Nutzung der gebuchten Fahrt des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ beinhaltet, ermöglicht ihm die „Rhesi“-App und die Webbuchung im Rahmen der Buchungsbestätigung den Kauf eines Tickets (Fahrausweises) zur Nutzung des der Fahrt.

Nach erfolgreicher Buchung kann der Kunde / Nutzer / Fahrgast unter „Gebuchte Fahrten“ à „Details“ den Buchungscode abrufen, welcher dann beim Einstieg in das Fahrzeug vom Fahrer abgeglichen wird.

Bei der Buchungsbestätigung wird dem Kunden / Nutzer / Fahrgast zum Zwecke der besseren Orientierung das Kennzeichen des Fahrzeuges angezeigt, mit dem die Beförderungsleistung erfolgt. Weiter erhält der Kunde / Nutzer / Fahrgast mit der Buchungsbestätigung Informationen wie Angaben der Abfahrtszeit und der Starthaltestelle.

 

(4) Dem Fahrer werden nach Buchung folgende zur Erbringung der Beförderungsleistung erforderlichen Informationen zum Fahrgast und zu der Fahrt übermittelt:

 

(5) Nimmt ein Kunde / Nutzer eine Buchung für sich und weitere Personen vor, so ist die Anzahl der zu befördernden Personen aus tariflichen wie auch organisatorischen Gründen (Platzkapazität im Fahrzeug) zwingend anzugeben. In dem Fall, dass die bei der Buchung angegebene Personenzahl bei der Abholung überschritten wird, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen.

 

(6) Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Buchen“ und die entsprechende Buchungsbestätigung kommt ein kostenpflichtiger Beförderungsvertrag (im Folgenden: „Vertrag“) zwischen der RSVG und dem Nutzer / Kunden / Fahrgast zustande.

 

(7) Die Buchung ist vom Kunden / Nutzer auf andere Personen übertragbar. Minderjährige können sich die Beförderung im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ somit auch durch eine andere Person buchen lassen.

Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges Aussteigen auf Wunsch des Fahrgastes ist gemäß Ziffer 7. Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen (AGB) nicht möglich.

 

(8) Die angegebene Abholzeit und die Fahrzeit sind Schätzungen bzw. Hochrechnungen auf Grundlage der jeweils aktuellen Verkehrslage innerhalb des jeweiligen Bediengebietes. Sie bilden die Situation zum Zeitpunkt der Buchung ab und können daher von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

 

(9) Storniert der Kunde / Nutzer eine Buchung über die App oder über die Webbuchung innerhalb eines Zeitraums von längstens 5 Minuten nach dem Tätigen der Buchung (Ziffer 10. Absatz 1 dieser Nutzungsbedingungen (AGB)), so werden ihm für die Buchung keine Kosten berechnet. Bei im Voraus gebuchten Beförderungsleistungen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG ist eine Stornierung bis maximal 60 Minuten vor dem bestätigten Zeitpunkt der Abfahrt möglich; Voraussetzung für eine Erstattung des Beförderungsentgelts ist in diesem Fall, dass der Kunde / Nutzer die rechtzeitige Stornierung der Buchung nachweisen kann (vgl. Ziffer 10. Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen (AGB).

 

(10) Dem Kunden / Nutzer entstehen keine Kosten, wenn eine über die App oder die Webbuchung vorgenommene Buchung systemseitig storniert wird.

 

(11) Für den Fall, dass der Kunde / Nutzer nach Buchung einer Beförderungsleistung nicht zur Abfahrt erscheint (sog. „No-show“), behält die RSVG sich vor, je No-show-Gebühr in Höhe des regulären Ticketpreises zu erheben.

In Ergänzung dazu behält sich die RSVG ausdrücklich vor, im Falle wiederholter No-shows das Nutzerkonto des Kunden / Fahrgastes vorübergehend auszusetzen und es damit zeitweise für die Nutzung zu sperren, oder es zu löschen. Dies gilt insbesondere, wenn der Anschein besteht, dass die Stornierungen oder No-shows missbräuchlich erfolgen.

Sämtliche Maßnahmen im Sinne dieses Absatzes liegen im alleinigen Ermessen der RSVG.

 

(12) Der Fahrgast hat sicherzustellen, dass er den Abholort rechtzeitig zum Abholzeitpunkt erreicht. Es besteht keine über den Abholzeitpunkt hinausgehende Wartepflicht für die im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ eingesetzten Fahrer und Fahrzeuge.

 

(13) Der Fahrgast hat sicherzustellen, dass er den Abholort rechtzeitig zum Abholzeitpunkt erreicht. Es besteht keine über den Abholzeitpunkt hinausgehende Wartepflicht für die im on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ eingesetzten Fahrer und Fahrzeuge.

 

(14) Für den Fall, dass ein Fahrgast aufgrund von Umständen, die der RSVG zuzurechnen sind, nicht abgeholt wird, so erhält er eine vollumfängliche Kaufpreiserstattung für das von ihm bereits über die „Rhesi“-App oder Webbuchung erworbene Ticket (Fahrausweis).

 

14. Zahlungsweise, Zahlungsabwicklung und Abrechnung

 

(1) Das Forderungsmanagement bzw. der Einzug von Forderungen aus Ticketverkäufen, die über die „Rhesi“-App oder Webbuchungs-Tool der RSVG getätigt worden sind, erfolgen über LogPay (vgl. Ziffer 2. Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen (AGB)). Zur Forderungsbearbeitung und Zahlungsabwicklung (Forderungseinzug) werden die   unter Ziffer 12. Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen (AGB) aufgeführten, im Rahmen der Registrierung hinterlegten personenbezogenen Daten an LogPay übermittelt. Dabei handelt es sich um Daten, die zur Forderungsbearbeitung erforderlich sind.

 

(2) Der Einzug der Entgeltforderungen für die über die „Rhesi“-App oder das Webbuchungs-Tool der RSVG erworbenen Fahrtberechtigungen und Tickets (Fahrausweise) erfolgt durch LogPay. Zu diesem Zweck veräußert die RSVG sämtliche dieser Entgeltforderungen, einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren, an LogPay und tritt diese Forderungen an LogPay ab (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. LogPay ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

 

(3) Um die Bezahlung über LogPay nutzen zu können, muss der Nutzer / Kunde die von ihm gewählte(n) Bezahlart(en) unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Angabe der nachfolgenden Daten über die „Rhesi“-App oder das Webbuchungs-Tool bei der RSVG einrichten:

 

(4) Der Kunde / Nutzer ist gegenüber der RSVG verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten, insbesondere die Angaben zur Adresse und zum gewünschten Bezahlverfahren, bei Änderungen jeweils unverzüglich über die „Rhesi“-App oder das Webbuchungs-Tool zu ändern. Kommt der Kunde / Nutzer seinen entsprechenden Auskunftspflichten nicht nach, so ist LogPay als Drittbegünstigter berechtigt, dem Kunden / Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

 

(5) Für die Zahlung des gebuchten Tickets (Fahrausweises) gelten ergänzend zu den oben genannten Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Sämtliche im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ der RSVG zugelassenen Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

 

(6) Zugelassene Zahlverfahren und Abrechnung:

Der Kunde / Nutzer kann für Bestellungen über die „Rhesi“-App oder das Webbuchungs-Tool im Zuge der Registrierung bzw. des Ticketkaufes zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden / Nutzers auf Nutzung einer der genannten Zahlarten besteht nicht.

 

(7) Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder über die Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets (Fahrausweises). Die Belastung der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden / Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Käufe von Fahrtberechtigungen und Tickets (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die „Rhesi“-App oder das Webbuchungs-Tool nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

 

(8) Zahlung per Kreditkarte:

Die Bezahlung der gekauften Tickets (Fahrausweise) über das Kreditkartenverfahren ist nur mit MasterCard, Visa und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden / Nutzers erfasst:

Diese Kreditkartendaten werden an den Server von LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

Das System von LogPay überprüft die vom Fahrgast angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. In dem Fall, dass der Kunde / Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, hat er sicherzustellen, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde / Nutzer hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, so erhält der Kunde / Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden / Nutzers bestimmt sich gemäß den Regelungen des jeweiligen Kreditkartenvertrages des Kunden / Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers / Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® Secure CodeTM) unterstützt, findet dieses Verfahren zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden / Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ nicht unterstützen oder die Durchführung des „3D Secure-Verfahrens“ als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde / Nutzer hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde / Nutzer ungerechtfertigt ein Charge-Back (Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung auf Verlangen des Karteninhabers) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus vom Kunden / Nutzer zu vertretenden Gründen scheitern, so ist er verpflichtet, für ausreichende Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters des Kunden / Nutzers zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets (Fahrausweisen) resultieren, erscheinen dem Kunden / Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.

 

(9) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden / Nutzers

für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticketerforderlich.

Bei Auswahl dieses Bezahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und den einzuziehenden Betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung bzw. für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben den anfallenden Fremdgebühren des Kreditinstituts zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen (AGB) auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA- Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutz).

 

(10) Zahlung per PayPal:

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde / Nutzer PayPal als Zahlungsart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, Luxemburg (PayPal)weitergeleitet, auf der er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal-Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal-Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Fahrgast eine Bestätigung über den Kauf, anderenfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Nutzers / Kunden kann nur angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

 

 

15. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

 

(1) Die RSVG haftet für dem Kunden / Nutzer / Fahrgast des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ entstandene Schäden uneingeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der RSVG zurückzuführen sind.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die RSVG nur bei Verletzung solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (= die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten (sog. Kardinalpflichten)). In diesem Fall ist die Haftung der RSVG auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Fahrgastes beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen der RSVG im Rahmen des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers der der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

Für Sachschäden ist die Haftung der RSVG gegenüber jedem Kunden / Nutzer / Fahrgast auf einen Höchstbetrag von 1.000.- Euro begrenzt.

 

(2) Die RSVG übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit der „Rhesi“-App, das Webbuchungs-Tool und des über die „Rhesi“-App bereitgestellten Buchungssystems. Dies kann dazu führen, dass das on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ vorübergehend undurchführbar ist. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.

 

(3) Die RSVG übernimmt gegenüber den Nutzern / Kunden / Fahrgästen keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Nutzer / Kunden / Fahrgäste die App oder das Webbuchungs-Tool entgegen der in den Ziffern 16. und 17. dieser Nutzungsbedingungen (AGB) verwenden, verändern oder manipulieren.

 

16. Pflichten des Kunden / Nutzers / Fahrgasts in Bezug auf die App und das Webbuchungs-Tool

 

Der Kunde / / Nutzer / Fahrgast darf die „Rhesi“-App und das Webbuchungs-Tool ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrages und den in diesen Nutzungsbedingungen (AGB) festgelegten Zwecken nutzen. Die Nutzung hat in einer in einer Art und Weise zu erfolgen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App oder dem Webbuchungs-Tool auftreten. Der Kunde / Nutzer / Fahrgast wird weder selbst noch durch Dritte Programminhalte der App und das Webbuchungs-Tool verändern oder manipulieren. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App oder dem Webbuchungs-Tool umgehen oder verändern.

 

17. Pflichten des Kunden / Nutzer / Fahrgasts in Bezug auf die App und das Webbuchungs-Tool

 

(1) Die App und das Webbuchungs-Tool unterliegen dem geltenden Urheberrecht.

 

(2) Es besteht kein Nutzungsrecht des Kunden / Nutzers / Fahrgastes an den geistigen Eigentumsrechten in Zusammenhang mit der App und dem Webbuchungs-Tool oder Teilen davon, insbesondere auch nicht an allen in der App und dem Webbuchungs-Tool verwendeten oder damit zusammenhängenden Logos, Warenzeichen und Marken von RSVG, VRS, der ioki GmbH, von LogPay und PayPal, es sei denn, in diesen Nutzungsbedingungen (AGB) ist hierzu etwas anderes geregelt.

 

(3) Die Kunden / Nutzer erhalten ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der „Rhesi“-App und des Webbuchungs-Tools. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf

 

 

(4) Bestimmte Materialien, die zum Download von oder mittels der „Rhesi“-App oder dem Webbuchungs-Tool zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die „Rhesi“-App und das Webbuchungs-Tool enthalten Inhalte von RSVG-Lizenzgebern, insbesondere von ioki GmbH, LogPay und PayPal. Kunden / Nutzer / Fahrgäste dürfen diese zugänglichen Inhalte (insbesondere Logos, Marken- und Warenzeichen) nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen. Ein Anfertigen von Screenshots oder Ausdrucken zu persönlichen Zwecken im Rahmen der Nutzung des on-Demand-Verkehrsangebotes „Rhesi“ ist hiervon ausgenommen.

 

18. Kündigung

 

(1) Die Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Kunde / Fahrgast / Nutzer die auf seinem Mobiltelefon gespeicherte Software zur „Rhesi“-App unverzüglich zu löschen. Die RSVG wird den Zugang zum Kunden- / Nutzerkonto des Fahrgastes unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden / Nutzers / Fahrgastes nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge öffnen.

 

(2) Die RSVG ist berechtigt, Kunden- / Nutzerkonten, über die seit 24 Monaten keine Aktion bzw. Transaktion stattgefunden hat, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden / Nutzers nach erfolgter Kündigung zu löschen.

 

19. Datenschutz

 

Die RSVG verpflichtet sich, den Datenschutz einzuhalten, und verweist auf den Datenschutzhinweis zum on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ unter

RSVG - Rhesi Datenschutz

 

 

20. Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel

 

(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen (Ziffern) dieser Nutzungsbedingungen (AGB) dienen ausschließlich der Gliederung. Daher sollen sie nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.

 

(2) Soweit gesetzlich nicht anderweitig zwingend, gilt für diese Nutzungsbedingungen (AGB) sowie für alle Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der „Rhesi“-App, dem Webbuchungs-Tool und mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(3) Gerichtstand für alle Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der „Rhesi“-App, dem Webbuchungs-Tool und mit dem on-Demand-Verkehrsangebot „Rhesi“ der RSVG ist, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, Siegburg.

 

(4) Änderungen und / oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen sind dem Kunden / Nutzer / Fahrgast in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als vom Fahrgast genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich gegenüber der RSVG seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge isst der Fahrgast in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.

 

(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden / Nutzer / Fahrgast einschließlich dieser Nutzungsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

 

 

Version vom 01.03.2024