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18.06.2021 News & Infos
Infektionsschutzgesetz: geänderte Regelungen zur Maskenpflicht im Nahverkehr

Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes ist während der Beförderung das Tragen einer Atemschutzmaske vom Typ FFP2 / KN95 oder einer medizinischen Maske, wie z.B. OP-Masken verpflichtend.

Ab Montag, den 21.06.2021 müssen in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei höchstens 35 liegt (Inzidenzstufe 1) an Haltestellen des ÖPNV „im Freien“ keine Maske mehr getragen werden. Dieses gilt in unserem gesamten Bedienungsgebiet in NRW. Auf Linien bzw. Linienabschnitten in Rheinland-Pfalz besteht die Maskenpflicht an Haltestellen erst einmal weiter.

Im Interesse aller Fahrgäste beachten Sie bitte die Hygienevorgaben der Corona-Schutzverordnung. Nutzen Sie außerdem alle Türen zum Ein- und Aussteigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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